Zuschuss

Tierische Futterhilfe (Tierschutz-Stiftung im Kreis Düren)

Unterstützung für finanziell bedürftige Hunde- und Katzenhalter im Kreis Düren durch regelmäßige Ausgabe von Tierfutter über ein Futtermobil. Antragstellung formlos mit Nachweisen zur Bedürftigkeit und zum Tier.

Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 100%

Förderziel

Unterstützung von finanziell bedürftigen Hunde- und Katzenhaltern im Kreis Düren durch kostenlose oder vergünstigte Ausgabe von Tierfutter sowie teilweise Übernahme der Hundesteuer und Zuschüsse zur Katzenkastration.

Förderfähige Ausgaben

  • Tierfutter
  • Hundesteuer (50% Übernahme)
  • Katzenkastration (50% Zuschuss)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erstwohnsitz im Kreis Düren
  • Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. Grundsicherungs- oder Rentenbescheid unter 850 €)
  • Eigentumsnachweis des Tieres (Impfpass)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Leistungsbescheid der Sozialbehörde
  2. Impfpass oder Eigentumsnachweis
  3. Persönliche Daten und Bedürftigkeitsbegründung

Beschreibung

Die Tierische Futterhilfe der Tierschutz-Stiftung im Kreis Düren unterstützt einkommensschwache Hunde- und Katzenhalter:innen im Kreis Düren durch regelmäßige Ausgaben von Futter und zusätzliche Zuschüsse. Mittels eines mobilen Futtermobils werden bedürftige Tierhalter:innen kostenfrei oder zu stark vergünstigten Konditionen mit Trocken‐ und Nassfutter versorgt. Darüber hinaus übernimmt die Stiftung 50 % der anfallenden Hundesteuer und gewährt einen 50 %-Zuschuss zur Kastration von Katzen. Die Förderung erstreckt sich vollständig (100 % Förderquote) auf die genannten Ausgaben und läuft fortlaufend, sodass Förderanträge jederzeit gestellt werden können. Ziel ist es, Tierhaltung auch in finanziellen Notlagen zu ermöglichen und damit sowohl Tierwohl als auch den Klimaschutz durch nachhaltige Versorgung zu fördern.

Zur Antragstellung genügt eine formloser Antrag mit Nachweisen über den Erstwohnsitz im Kreis Düren, die finanzielle Bedürftigkeit (z. B. Grundsicherungs- oder Rentenbescheid unter 850 €) sowie einen Eigentumsnachweis des Tieres (Impfpass). Benötigte Unterlagen sind neben dem Leistungsbescheid der Sozialbehörde die persönlichen Daten und eine Begründung der Notlage. Nach positiver Prüfung können Tierhalter:innen das Futter direkt am Futtermobil vorlegen, erhalten eine Berechtigungskarte für sechs Monate und profitieren im Anschluss an einem monatlichen Rhythmus von der Unterstützung. Die Kastrations- und Steuerzuschüsse werden über Kopien der jeweiligen Bescheide beantragt und wahlweise direkt an das zuständige Amt oder auf ein Konto überwiesen. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Hunde- und Katzenhalter:innen mit Hauptwohnsitz im Kreis Düren und fördert den dauerhaften Erhalt der Tiergesundheit und tiergerechte Versorgung.

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