Tierschutzmaßnahmen, Landestierheim
Förderung von Tierschutzmaßnahmen im Landestierheim Sonnenhof und bei bewilligten Tierheimen bzw. Tierpensionen im Burgenland. Prävention, Aufklärung und Bewusstseinsbildung stehen im Fokus. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Förderung von Unterbringung und Vergabe von Tieren, Präventionsmaßnahmen, Bewusstseinsbildung, Vernetzung, Kontrolle und Informationsaustausch im Burgenland.
Förderfähige Ausgaben
- Unterbringung und Vergabe von Tieren
- Präventionsmaßnahmen
- Bewusstseinsbildungsmaßnahmen
- Kontrolle und Informationsaustausch
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formloses Ansuchen an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 10, Referat Veterinärdirektion und Tierschutz
- Tätigkeit als bewilligtes Tierheim oder bewilligte Tierpension auf Grundlage eines Vertrages mit dem Land Burgenland
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloses Ansuchen
Beschreibung
Das Programm fördert umfassende Tierschutzmaßnahmen im Burgenland und setzt dabei auf nachhaltige Unterbringung, Prävention und Vernetzung. Im Zentrum steht das Landestierheim Sonnenhof als Kompetenzzentrum, das neben der Betreuung und Vermittlung von Tieren gezielte Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsaktionen insbesondere für Jugendliche ermöglicht. Durch die Förderung werden Energieeffizienz und Klimaschutz im Tierschutzumfeld gestärkt, während das gemeinsame Ziel verfolgt wird, das Leben und Wohlbefinden von Tieren als Mitgeschöpfe verantwortungsvoll zu sichern. Zuwendungsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen sowie Interessenverbände und Vereine, die die gesetzlichen Voraussetzungen als bewilligtes Tierheim oder als bewilligte Tierpension erfüllen.
Gefördert werden Ausgaben für die Unterbringung und Vermittlung von Tieren, präventive Aufklärungs- und Vernetzungsmaßnahmen sowie Kontrolle und Informationsaustausch. Ein formloses Ansuchen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 10, Referat Veterinärdirektion und Tierschutz, reicht für den Antrag aus. Da der Förderzeitraum unbegrenzt ist, können Bewerber:innen kontinuierlich und unabhängig von Fristen Förderungen beantragen. Der Tätigkeitsbericht sowie der Verwendungsnachweis dienen als Grundlage für die Abwicklung und Kontrolle der Mittel. Das Programm leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des öffentlichen Verständnisses für Tierschutz und verpflichtet Gemeinden sowie private Institutionen zur aktiven Mitwirkung im Sinne eines ganzheitlichen Schutzkonzepts.
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