Tierzucht – Förderung (Zukunftsstiftung Landwirtschaft)
Förderung von Projekten zur artgemäßen Tierzucht in Deutschland; Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Tierzuchtfonds ist die Unterstützung und Vernetzung bestehender und neuer Initiativen, die konkrete Schritte zu einer artgemäßen Tierzucht unternehmen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid nicht älter als 3 Jahre)
- Gültige Satzung
- Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
- Rechenschaftsbericht des letzten Geschäftsjahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid nicht älter als 3 Jahre)
- Gültige Satzung
- Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
- Rechenschaftsbericht des letzten Geschäftsjahres
Bewertungskriterien
- Formale Vollständigkeit des Antrags
- Praxistauglichkeit und Übereinstimmung mit den Grundwerten der Stiftung
- Innovationsgehalt in der artgemäßen Tierzucht
Beschreibung
Die Zukunftsstiftung Landwirtschaft ermöglicht mit ihrem Tierzuchtfonds gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland finanzielle Unterstützung für Projekte zur artgemäßen Tierzucht. Ziel ist es, Initiativen zu fördern und zu vernetzen, die gesunde, regionale und biodiversitätsfördernde Zuchtrichtungen verfolgen – etwa die Zucht gesundheitsstarker Tiere ohne genetisch fixierte Belastungen oder die Entwicklung von Alternativen zu biotechnischen Reproduktionstechnologien. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; die bewilligten Zuschüsse bewegen sich in der Regel zwischen 500 € und 5.000 €. Die Förderung soll praxisnahe Modellvorhaben auf landwirtschaftlichen Betrieben ermöglichen und in Kooperation mit verwandten Forschungs- und Züchtungsprojekten neue Impulse setzen.
Gefördert werden ausschließlich Einrichtungen mit gültigem Freistellungsbescheid (nicht älter als drei Jahre) und entsprechender Satzung. Zur Antragsprüfung werden formale Vollständigkeit, Innovationsgehalt und Übereinstimmung mit den Grundwerten der Stiftung herangezogen. Ein vollständiger Antrag umfasst das unterschriebene Antragsformular, einen Kosten- und Finanzierungsplan, den Nachweis der Gemeinnützigkeit, einen Vereins- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als fünf Jahre) sowie den Rechenschaftsbericht des letzten Geschäftsjahres. Die Vergabeentscheidung erfolgt im Umlaufverfahren durch den Trägerkreis des Fonds und liegt üblicherweise binnen zwei Monaten vor. Durch transparente Kriterien und einen praxisorientierten Ansatz unterstützt der Fonds gemeinnützige Akteur:innen dabei, nachhaltige und tierwohlorientierte Zuchtkonzepte in der Landwirtschaft zu verwirklichen.
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