Zuschuss

Tiroler Bäderförderung

Förderung von Neubauten, Sanierungen und Betriebsbeiträgen für Hallen- und Freibäder in Tirol zur Sicherung der Bäderversorgung; Investitionsanträge vor Projektbeginn elektronisch möglich; Betriebsbeitrag jährlich vom 01.01. bis 31.08.; gültig 01.01.2025 bis 31.12.2029.

Infrastruktur Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Förderquote: 20% - 55%
Projektstart ab: 01.01.2025

Förderziel

Mit dieser Förderaktion werden unter Beachtung der Tiroler Bäderstudie 2024 zur Grundversorgung der Tiroler Bevölkerung Neubauten und Erhaltungsmaßnahmen von Hallenbädern sowie Sanierungen von Hallenbädern, kombinierten Hallen- und Freischwimmbädern und reinen Freibädern gefördert. Ziel der Bäderförderung ist die Sicherung der Bäderversorgung in Tirol, wodurch der lokalen Bevölkerung angemessene Bademöglichkeiten in den jeweiligen Regionen zur Verfügung gestellt werden können.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau von Hallenbädern
  • Sanierung von Hallen- und Freibädern
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Betriebsbeiträge für Hallenbäder

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Tourismusverbände
  • Vereine
  • Juristische Personen (mehr als 50 % in öffentlicher Hand)
  • Betreiben von Badeanlagen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Genaue Projektbeschreibung
  2. Detaillierte Kostenaufstellung und vorhandene Angebote/Vergleichsangebote/Preisspiegel bei Ausschreibung
  3. Finanzierungsplan samt verbindlicher Zusagen bei Fremdfinanzierunganteilen
  4. Bestätigung über die Mitfinanzierung der Umlandgemeinden (bei Neubau) und der weiteren Systempartner
  5. Sämtliche Planunterlagen
  6. Wirtschaftlichkeitsberechnung (Jahresabschlüsse, Vorschau-, Ertrags- und Vollkostenrechnungen, etc.)
  7. ÖISS-Gutachten (Wettkampfbecken, Umkleiden, Sanitärräume, Barrierefreiheit, etc.)
  8. Nachweis über Schwimmsportprogramm für Schulen und Kindergärten inkl. Meldung der Daten im Tiroler Schulsportservice
  9. Angaben zur Sportschwimm- bzw. Grundversorgungsschwimmfläche
  10. Nachweis für die Verwendung des Betriebsbeitrages (laufende Instandhaltungen, etc.)

Beschreibung

Im Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2029 fördert das Land Tirol den Neubau, die Sanierung und den Betrieb von Hallenbädern, kombinierten Hallen- und Freibädern sowie reinen Freibädern in allen Tiroler Regionen. Unter Einbeziehung der Ergebnisse der Tiroler Bäderstudie 2024 zielt diese Förderaktion darauf ab, die Grundversorgung der Bevölkerung mit angemessenen Bademöglichkeiten sicherzustellen und kommunale Unterversorgungen gezielt abzubauen. Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände sowie Vereine und juristische Personen (mindestens 50 Prozent in öffentlicher Hand) sind antragsberechtigt. Investitionszuschüsse decken je nach Projekttyp 20 bis 55 Prozent der förderfähigen Ausgaben ab. Neben Einmalzuschüssen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen können Betreiber:innen zudem jährliche Betriebsbeiträge zwischen dem 1. Jänner und dem 31. August elektronisch beantragen.

Für die Förderung sind vor Projektbeginn eine präzise Projektbeschreibung, detaillierte Kostenaufstellungen mit Vergleichsangeboten sowie ein verbindlicher Finanzierungsplan vorzulegen. Hinzu kommen Nachweise zur Mitfinanzierung durch Umlandgemeinden und Systempartner, sämtliche Planunterlagen, eine umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie ein ÖISS-Gutachten zu Wettkampfbecken, Umkleiden, Sanitärräumen und Barrierefreiheit. Darüber hinaus sind Angaben zum Schwimmsportprogramm für Schulen und Kindergärten (inklusive Meldung im Tiroler Schulsportservice), Daten zur Sportschwimm- beziehungsweise Grundversorgungsschwimmfläche sowie ein Verwendungsnachweis der Betriebsbeiträge erforderlich. Dieses strukturierte Antragsverfahren gewährleistet eine transparente Mittelvergabe und unterstützt die nachhaltige Sicherung regionaler Badeinfrastrukturen.

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