Tiroler Beratungsförderung
Förderung externer Beratungsleistungen für Unternehmen in Tirol zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen; Einlangung spätestens bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Tiroler Beratungsförderung ist es, die Tiroler Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, insbesondere durch geförderte Beratungsleistungen bei Unternehmensgründungen, Innovations- und Technologievorhaben, Digitalisierung, Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekten sowie Betriebsanlagen und Barrierefreiheit.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten externer Beratungsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Beratungen zu überwiegend steuerlichen oder rechtlichen Fragen
- Eigenleistungen
- Umsetzungsleistungen (z.B. Agenturleistungen, Homepageerstellung)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Tirol
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen Tiroler Beratungsförderung (Formular)
- Richtlinie für Beratungsaufträge der Wirtschaftskammer Tirol
- weitere erforderliche Unterlagen laut Richtlinie
Beschreibung
Die Tiroler Beratungsförderung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Existenzgründer:innen in Tirol durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für externe Beratungsleistungen. Gefördert werden Honorarkosten für Expert:innen aus den Bereichen Unternehmensberatung, Innovations- und Technologieberatung, Digitalisierung, Umwelt- und Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeit, Betriebsanlagen und Barrierefreiheit. Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Tirol ist Voraussetzung für eine Förderung mit einer Quote von 50 % bis maximal 80 %, abhängig von der Art der Beratung und dem Jungunternehmensstatus. Pro Unternehmen und Kalenderjahr können bis zu 4.000 € für externe Beratungsaufträge eingereicht werden. Nicht gefördert werden Leistungen zu überwiegend steuerlichen oder rechtlichen Fragen, Eigenleistungen sowie Umsetzungsarbeiten wie Homepageerstellung oder Marketingkampagnen.
Anträge sind vor Beginn des Beratungsprojekts einzureichen und müssen spätestens am 31. Dezember 2027 bei der Wirtschaftskammer Tirol vorliegen. Neben dem ausgefüllten Ansuchenformular sind die Richtlinie für Beratungsaufträge sowie alle laut Richtlinie erforderlichen Unterlagen einzureichen. Die Antragstellung erfolgt über das dafür vorgesehene Formular der Wirtschaftskammer Tirol. Eine zeitnahe Vorbereitung der Projektunterlagen sichert die rechtzeitige Prüfung und fördert die zügige Umsetzung von Digitalisierungs-, Innovations- und Nachhaltigkeitsvorhaben im Unternehmen.
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