Tiroler Digitalisierungsförderung
Förderung für Tiroler Unternehmen zur Einführung modernster digitaler Technologien inklusive Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen. Anträge können vom 01.03.2024 bis 31.12.2027 gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung Tiroler Unternehmen bei der Einführung modernster digitaler Technologien einschließlich Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen, um betriebsinterne Prozesse zu digitalisieren, die Wertschöpfung zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Tirol zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten (max. 10% der förderbaren Gesamtkosten)
- Externe Kosten
- Sach- und Materialkosten
- Investitionskosten für Soft- und Hardware
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in einzelne Maschinen/Komponenten ohne strategische digitale Einbindung
- Marketingprojekte
- E-Commerce-Vorhaben, Online- und Webmarketingmaßnahmen
- Ausgaben für Standard-Webseiten oder Standard-Webshops
- Anschaffung von Standard-Hardware (PC, Laptop, Tablet, Smartphone, Drucker)
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Tirol
- Zugehörigkeit zur gewerblichen Wirtschaft oder Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung
- Unternehmen im überwiegenden Eigentum der öffentlichen Hand sind ausgeschlossen
- Unternehmen in der Tiroler Tourismusförderung sind ausgeschlossen
- Einreichung nur alle zwei Jahre pro Unternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Projektkostengliederung
- Angebote
- Jahresabschlüsse
Beschreibung
Die Tiroler Digitalisierungsförderung unterstützt Unternehmen mit Sitz in Tirol bei der Einführung modernster digitaler Technologien und begleitender Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen. Ziel ist es, interne Abläufe zu digitalisieren, Wertschöpfungspfade zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Tirol nachhaltig zu steigern. Gefördert werden Personalkosten (bis zu 10 % der förderbaren Gesamtkosten), externe Leistungen, Sach- und Materialaufwendungen sowie Investitionen in Soft- und Hardware. Dabei kann je Projekt eine Fördersumme von bis zu 1.000.000 € beantragt werden, mit einer Förderquote zwischen 10 % und 50 % je nach Unternehmensgröße und Projektvolumen. Nicht antragsfähig sind unter anderem Standard-Hardware, Basis-Software, Marketing- oder E-Commerce-Maßnahmen sowie laufende Lizenz- und Mietkosten.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen oder solche mit gültiger Gewerbeberechtigung am Standort Tirol. Ausgeschlossen bleiben Betriebe im überwiegenden Public-Ownership-Besitz sowie Teilnehmer:innen der Tiroler Tourismusförderung. Pro Unternehmen ist eine Antragstellung alle zwei Jahre möglich, Start für Projektvorhaben ist frühestens der 01.01.2025. Der Zeitrahmen für Einreichungen läuft vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2027. Zur vollständigen Bewerbung gehören eine ausführliche Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostengliederung, Angebotsunterlagen sowie aktuelle Jahresabschlüsse. Diese Förderung in Form eines verlorenen Zuschusses nach De-minimis-Regelung richtet sich an Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen, die ihr digitales Potenzial ausbauen und langfristig Zukunftschancen in Tirol sichern möchten.