Zuschuss

Tiroler Förderung von regionalen Wirtschaftsimpulsen

Erleichtert die Finanzierung von regionalwirtschaftlich bedeutsamen Projekten, Initiativen und Maßnahmen in Tirol. Anträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.

Unternehmensfinanzierung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Förderquote: 0% - 80%

Förderziel

Finanzierung von Projekten, Initiativen und Maßnahmen von regionalwirtschaftlicher Bedeutung, sofern diese nicht über das Tiroler Wirtschafts- bzw. Technologieförderungsprogramm unterstützt werden können.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken
  • Leasingraten
  • Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren
  • Verfahrenskosten
  • Bankgebühren
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Tirol oder Tätigkeit in Tirol

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung inklusive Kosten- und Finanzierungsübersicht
  2. Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen
  3. Erklärung über De-minimis-Beihilfen
  4. Antragsformular

Beschreibung

Die Tiroler Förderung von regionalen Wirtschaftsimpulsen unterstützt Projekte, Initiativen und Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die heimische Wirtschaft. Gefördert werden Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen wie Gemeinden und Tourismusverbände mit Sitz, Niederlassung oder Tätigkeit in Tirol. Durch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten wird die Umsetzung innovativer Ansätze in den Bereichen Unternehmensfinanzierung, Regionalentwicklung, Beratung und Landwirtschaft ermöglicht. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben nicht bereits durch das Tiroler Wirtschafts- oder Technologieförderungsprogramm abgedeckt wird und die Gesamtkumulierung aller Förderungen 80 % der Kosten nicht überschreitet. Nicht förderfähig sind unter anderem Grundstückserwerb, Leasing-, Bank- und Finanzierungskosten sowie Steuerberatung und Verfahrensgebühren.

Interessierte Antragsteller:innen reichen ein schriftliches Ansuchen vor Beginn des geplanten Förderzeitraums bei der Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft des Amtes der Tiroler Landesregierung ein. Dem Antrag sind eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kosten- und Finanzierungsübersicht, Erklärungen zu bereits beantragten oder gewährten Förderungen und gegebenenfalls eine De-minimis-Erklärung beizulegen. Nach positiver Prüfung erfolgt die Zusicherung in Form einer Fördervereinbarung; die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Einreichung der Originalrechnungen und Zahlungsbelege. Durch transparente Abwicklung und schlanke Verfahrensbestimmungen leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft in Tirol.

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