Tiroler Innovationsförderung – Initiativprojekte
Gefördert werden Kosten zur Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklungen und zur Anbahnung von Innovations- und Technologieprojekten. Einmalzuschuss bis 75 % der förderbaren Kosten (max. € 10.000). Laufzeit bis 9 Monate. Anträge laufend bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Rahmen des Initiativprojektes werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklungen stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Dienstleistungen
- Sach- und Materialkosten
- Kalkulatorische Personalkosten (Geschäftsführer*innen/Gesellschafter*innen)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Tirol
- Kleinstunternehmen oder KMU
- Vorlage einer gültigen Gewerbeberechtigung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Projektkostengliederung
- Jahresabschlüsse
Beschreibung
Die Tiroler Innovationsförderung für Initiativprojekte unterstützt Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol bei der ersten Machbarkeits- und Potenzialanalyse neuer Produkt-, Verfahren- und Dienstleistungsentwicklungen. Gefördert werden Ausgaben für externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten sowie kalkulatorische Personalkosten von Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab 25 % Beteiligung). Die Maßnahme dient der Sondierung technischer Realisierbarkeit, der Bewertung wirtschaftlicher Erfolgsaussichten und der Anbahnung konkreter Innovations- und Technologieprojekte. Beispiele für förderfähige Aktivitäten sind Patentrecherchen, Gutachten zur Schutzrechtsbewertung, die Herstellung von Funktionsmustern und Kooperationserkundungen mit Forschungseinrichtungen oder Partnerunternehmen.
Der nicht rückzahlbare Einmalzuschuss deckt bis zu 75 % der förderbaren Kosten ab, maximal jedoch 10 000 € pro Projekt mit einer Laufzeit von bis zu neun Monaten. Mindestens 30 % der Projektkosten müssen auf externe Leistungen entfallen. Anträge können laufend bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden. Für die Antragstellung sind eine präzise Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostengliederung sowie die Jahresabschlüsse des Unternehmens einzureichen. Eine fachliche Begleitung bei der Antragserstellung bietet die Standortagentur Tirol GmbH an, um eine effiziente und vollständige Einreichung sicherzustellen. Interessierte Unternehmen erhalten so einen unkomplizierten Einstieg in ihre Innovationsvorhaben und können erste Schritte zur Marktreife neuer Technologien realisieren.