Zuschuss

Tiroler Investitionsförderung

Förderung zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen in Tirol durch Investitionszuschüsse. Anträge vor Investitionsbeginn bis spätestens 31.12.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Unternehmensgröße: Kleinst-, Kleinunternehmen und KMU
Förderquote: 5%

Förderziel

Ziel der Investitionsförderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Tirol. Förderwürdig sind Investitionsvorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebots im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zum Ziel haben. Es gibt spezifische Förderschienen für Kleinst- und Kleinunternehmen (Investitionsvolumen 20.000 € bis 700.000 €) sowie für Unternehmen im produzierenden Bereich (ab 700.000 €).

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Sachanlagen
  • Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (Patente, Lizenzen, Know-how)
  • Planungskosten bis max. 10% der Gesamtkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken
  • gebrauchte Anlagen (außer Betriebsstätten)
  • Betriebsmittel
  • Fahrzeuge
  • reine Reparatur- und Instandhaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in Tirol
  • aufrechte Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung
  • Investitionsvolumen mindestens 20.000 € (bis 700.000 € für KU) bzw. ab 700.000 € für produzierende Unternehmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zum antragstellenden Unternehmen und früherer betrieblicher Entwicklung
  2. detaillierte Projektbeschreibung
  3. Schilderung der regionalwirtschaftlichen Auswirkungen (bei produzierenden Unternehmen)
  4. Projektkostengliederung
  5. Kopien/Bestätigungen anderer Förderanträge
  6. Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre
  7. betriebswirtschaftliche Planungsrechnung inkl. Liquiditätsberechnung
  8. Finanzierungszusage des Kreditinstituts
  9. notwendige behördliche Genehmigungen mit Plänen
  10. Nachweise für Nachhaltigkeitsbonus (Zertifikate)

Bewertungskriterien

  • Entwicklung des Unternehmens in den letzten Jahren
  • erwartete Auswirkungen auf Umsatz und Beschäftigung
  • Neuheitsgrad des Projekts
  • Investitionsvolumen im Verhältnis zur Unternehmensgröße
  • regionale Bedeutung und Wertschöpfung
  • Energieeffizienz und Ressourcenschonung

Beschreibung

Die Tiroler Investitionsförderung stärkt die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen mit Sitz in Tirol. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur oder des Angebots in der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft bewirken. Antragsberechtigt sind Start-ups, Existenzgründer:innen sowie etablierte KMU mit gültiger Gewerbeberechtigung. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 5 % der förderbaren Kosten. Für Kleinst- und Kleinunternehmen liegt der Investitionsrahmen zwischen 20.000 € und 700.000 €, für produzierende Unternehmen ab 700.000 €. Förderfähig sind unter anderem Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte wie Patente, Lizenzen oder Know-how sowie Planungskosten bis maximal 10 % der Gesamtkosten. Grundstückserwerb, gebrauchte Anlagen, Betriebsmittel, Fahrzeuge sowie reine Reparatur- und Instandhaltungskosten sind ausgeschlossen.

Bei der Auswahl spielen die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre, erwartete Auswirkungen auf Umsatz und Beschäftigung, Innovationsgrad, regionale Bedeutung sowie Energieeffizienz eine zentrale Rolle. Der Antrag muss vor Investitionsbeginn gestellt und spätestens am 31.12.2027 eingereicht werden. Gefordert werden detaillierte Unterlagen zur bisherigen betrieblichen Entwicklung, eine Projektbeschreibung mit regionalwirtschaftlicher Einordnung, Kostengliederung, Finanzierungszusage einer Bank sowie Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre. Zusätzlich sind behördliche Genehmigungen und Nachweise für einen möglichen Nachhaltigkeitsbonus vorzulegen. Die Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz prüft die Anträge auf Vollständigkeit und Förderwürdigkeit; die Entscheidung obliegt dem zuständigen Mitglied der Tiroler Landesregierung.

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