Tiroler Nachwuchsforscher*innenförderung
Förderung qualifizierter Nachwuchswissenschaftler*innen an Tiroler Hochschulen zur Stärkung von Forschungskompetenz und Innovationskraft. Gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2027.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Ziel der Tiroler Nachwuchsforscher*innenförderung liegt vor allem darin, die Forschungsqualität und Leistungsfähigkeit der Tiroler Hochschulen durch die Unterstützung von qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und dadurch auszubauen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Reisekosten
- Gerätekosten
- Sachkosten
- Werkvertragskosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kommerzielle Vorhaben
- Künstlerische, soziale, therapeutische oder Erwachsenenbildnerische Projekte
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Höchster akademischer Grad max. sieben Jahre vor Beginn der Einreichfrist
- Alter zum Fristbeginn nicht älter als 35 Jahre
- Einschreibung oder Tätigkeit an einer Tiroler Hochschule (z. B. Universität Innsbruck, Medizinische Universität Innsbruck, UMIT TIROL, Fachhochschule Kufstein, fhg, Pädagogische Hochschule Tirol, Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein)
- Berücksichtigung von Karriereunterbrechungen (Elternkarenz, Pflege, Krankheit, Dienstzeiten)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung (max. 15 Seiten)
- Projektkostenübersicht
- Angebote für Gerätekosten
- Einverständniserklärung der Hochschule
- Lebenslauf
- Publikationsliste (wenn vorhanden)
- Kurzfassung des Projekts (deutsch/englisch, max. ½ DIN A4)
Bewertungskriterien
- Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses und neue Impulse
- Grundlagen- oder anwendungsorientierte Forschung innerhalb der Forschungsschwerpunkte
- Überzeugende und klare Projektbeschreibung auf aktuellem Erkenntnisstand
- Interdisziplinäre Fragestellungen und neue Perspektiven
- Wissenschaftliche, technologische oder gesellschaftliche Relevanz und Basis für Folgeprojekte
Beschreibung
Die Tiroler Nachwuchsforscher:innenförderung stärkt die Forschungsqualität und Innovationskraft an Hochschulen in Tirol, indem sie motivierte, qualifizierte Nachwuchswissenschaftler:innen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Zwischen 2023 und 2027 stehen Fördermittel von bis zu 100.000 € pro Projekt zur Verfügung, um Personalkosten, Reisekosten, Gerätekosten, Sach- und Werkvertragskosten sowie weitere projektbezogene Ausgaben abzudecken. Vorrangig gefördert werden Grundlagen- und anwendungsorientierte Vorhaben, die neue Impulse an den Schnittstellen verschiedener Disziplinen setzen und sowohl wissenschaftliche als auch gesellschaftliche oder technologische Relevanz besitzen. Diese Initiative trägt dazu bei, Tirol als attraktiven Forschungsstandort zu festigen und junge Wissenschaftler:innen in ihrer Karriere nachhaltig zu unterstützen.
Förderberechtigt sind Nachwuchswissenschaftler:innen, die zum Zeitpunkt der Fristbeginns nicht älter als 35 Jahre sind und deren höchster akademischer Grad maximal sieben Jahre zurückliegt. Die Antragstellenden müssen an einer Tiroler Hochschule – etwa der Universität Innsbruck, der Medizinischen Universität Innsbruck, UMIT TIROL, Fachhochschule Kufstein, Pädagogische Hochschule Tirol oder Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith Stein – eingeschrieben oder dort tätig sein. Berücksichtigung finden dabei nachweisliche Karriereunterbrechungen durch Elternkarenz, Pflege- oder Dienstzeiten. Für die Antragstellung sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung (max. 15 Seiten), eine Kostenübersicht, Angebote für Gerätekosten, eine Bestätigung der Hochschule sowie ein Lebenslauf und eine Publikationsliste einzureichen. Der jährliche Einreichzeitraum wird öffentlich ausgeschrieben und vor Projektbeginn elektronisch abgewickelt.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.