Tiroler Privatvermieterförderung
Förderung zur Qualitätsverbesserung privater Gästezimmervermietungen und Ferienwohnungen in Tirol. Anträge müssen bis zum 31.12.2027 eingelangt sein.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Tiroler Privatvermieterförderung ist die Qualitätsverbesserung des Angebots im Bereich der Privatzimmervermietung durch Investitionen wie Sanitärausbau, Umbau zu Ferienwohnungen, Neuausstattung, Barrierefreiheit sowie Einrichtung von Frühstücksräumen, Wellness‐ und Freizeitbereichen oder Ski-/Radkellern.
Förderfähige Ausgaben
- Verbesserung des Sanitätskomforts
- Umbau bestehender Gästezimmer zu Ferienwohnungen
- Komplette Neuausstattung
- Barrierefreiheit in Gästezimmern/Ferienwohnungen
- Errichtung/Einrichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräumen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen
- Investitionen in Vorhaben, die bereits in den letzten zehn Jahren gefördert wurden
- Investitionen ohne rechtzeitige Fertigstellungsmeldung
- Anschaffung von Grund und Boden
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vermieter*innen privater Gästezimmer mit max. zehn Betten gemäß Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz
- Vermieter*innen von max. drei privaten Ferienwohnungen mit insgesamt nicht mehr als zehn Betten
- Gästezimmer/Ferienwohnungen am Hauptwohnsitz, wechselweise Vermietung an Gäste
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Elektronischer Förderantrag über Webformular
- Genauer Projektkostengliederung und Kostenvoranschläge (bei Wellness-/Freizeitbereich und Ski-/Radkeller)
- Klassifizierungsbestätigung (bei erstmaliger Klassifizierung)
- Nachweis der De-minimis-Beihilfen der letzten drei Steuerjahre
Beschreibung
Die Tiroler Privatvermieterförderung unterstützt Kleinst- und Kleinunternehmen in Tirol, die private Gästezimmer bis maximal zehn Betten oder bis zu drei Ferienwohnungen mit insgesamt höchstens zehn Betten am Hauptwohnsitz wechselweise vermieten. Ziel ist die nachhaltige Qualitätssteigerung des bestehenden Angebots durch finanzielle Anreize für Investitionen in den Sanitärausbau, den Umbau zu abgeschlossenen Ferienwohnungen, die komplette Neuausstattung sowie die barrierefreie Anpassung der Unterkünfte. Zusätzlich werden Frühstücks- und Aufenthaltsräume, Wellness- und Freizeitbereiche sowie absperrbare Ski- und Radkeller oder Werkstätten gefördert. Geförderte Maßnahmen müssen vor Antragstellung nicht älter als zehn Jahre sein und binnen 24 Monaten abgeschlossen werden. Die Projektdauer beginnt frühestens mit dem Eingang des elektronischen Förderantrags und endet spätestens zwei Jahre danach.
Gefördert werden Investitionskosten mit einer Förderquote von bis zu 15 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bei Wellness- oder Freizeitbereichen sowie Ski-/Radkellern beträgt der Mindestaufwand 5.000 Euro bzw. 1.000 Euro, die Bemessungsgrundlage ist auf 20.000 Euro bzw. 5.000 Euro begrenzt. Eigenleistungen und Bodenankauf sind ausgeschlossen. Anträge sind bis spätestens 31.12.2027 elektronisch einzureichen, inklusive detaillierter Projektkostengliederung, Kostenvoranschlägen (bei speziellen Anlagen) und Nachweisen früherer De-minimis-Beihilfen. Erstmals klassifizierte Privatvermieter:innen erhalten zusätzlich eine Prämie. Die Förderstelle kann im Einzelfall ergänzende Unterlagen anfordern und prüft die Maßnahmen vor Ort. Diese Förderung leistet einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Tourismusinfrastruktur und sichert die langfristige Attraktivität privater Beherbergungsangebote in Tirol.
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