Tiroler Sport-Infrastrukturförderungsprogramm
Förderung zur Errichtung und Verbesserung regionaler und multifunktionaler Sportinfrastrukturanlagen in Tirol sowie zur Modernisierung von Kleinst- und Kleinskigebieten. Anträge sind vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dieser Förderaktion soll die Finanzierung der Errichtung und Verbesserung von regionalen sowie multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen erleichtert werden. Insbesondere werden auch Verbesserungsmaßnahmen in Kleinst- und Kleinskigebieten gefördert, um den Breitensport und die regionale Freizeitwirtschaft zu stärken und die Lebensqualität der Tiroler Bevölkerung zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung und Verbesserung von Sportinfrastrukturanlagen
- Bau- und Planungsleistungen (Planungskosten bis max. 10% der Gesamtkosten)
- Anschaffung von Sportgeräten und Betriebsanlagen
- Kunstrasenbeläge ohne Gummigranulat
- Beleuchtungs- und Zutrittssysteme
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebsmittel und Eigenleistungen
- Investitionen in Verkauf und Gastronomieflächen
- Neubauten von Gebäuden mit fossilen Heizsystemen
- Skischulen und Skiverleih
- Skigebiete mit chemisch-bakteriologischen Zusätzen bei der Beschneiung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Genossenschaften
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragseinreichung ausnahmslos vor Projekt-/Investitionsbeginn
- Gemeinden und Gemeindeverbände, Tourismusverbände sowie Vereine und juristische Personen (mehrheitlich in öffentlicher Hand) für Sportinfrastrukturanlagen
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände, Vereine, Genossenschaften und KMU mit einschlägigen Genehmigungen für Kleinst- und Kleinskigebiete
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Genaue Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung mit Vergleichsangeboten/Preisspiegel
- Finanzierungsplan mit verbindlichen Zusagen
- Notwendige rechtliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung, Seilbahnbetriebsgenehmigung)
- Sämtliche Planunterlagen
- Qualitätszertifikat für Kunstrasenbeläge ohne Gummigranulat
- Aufrechte seilbahnbehördliche Bewilligung (bei Skigebieten)
- Bestätigung über den Verzicht chemischer Zusätze bei der Beschneiung
Bewertungskriterien
- Regionale Bedeutung der Anlage
- Nachweis der Multifunktionalität
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
- Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben
Beschreibung
Mit dem Tiroler Sport-Infrastrukturförderungsprogramm wird die Errichtung und Modernisierung regionaler sowie multifunktionaler Sportinfrastrukturanlagen in Tirol unterstützt. Dieses Zuschussprogramm richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände, Vereine, Genossenschaften und KMU mit einschlägigen Genehmigungen. Gefördert werden unter anderem Bau- und Planungsleistungen (Planungskosten bis max. 10 % der Gesamtkosten), Anschaffungen von Sportgeräten und Betriebsanlagen, Kunstrasenbeläge ohne Gummigranulat, Beleuchtungs- und Zutrittssysteme sowie Beschneiungsanlagen inklusive Speicherteiche. Die Förderquote liegt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben und trägt zur Stärkung des Breitensports, zur Belebung der regionalen Freizeitwirtschaft und zur Verbesserung der Lebensqualität der Tiroler Bevölkerung bei. Anträge können ab dem 01.01.2023 bis spätestens 31.12.2027 vor Projekt- oder Investitionsbeginn eingereicht werden.
Zur Antragstellung sind eine genaue Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenaufstellung mit Vergleichsangeboten, ein verbindlicher Finanzierungsplan sowie sämtliche Planunterlagen und erforderliche rechtliche Genehmigungen vorzulegen. Für Maßnahmen in Kleinst- und Kleinskigebieten ist zusätzlich ein Qualitätszertifikat für Kunstrasenbeläge und eine Bestätigung über den Verzicht chemisch-bakteriologischer Beschneiungszusätze nötig. Die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben, der Nachweis regionaler Bedeutung sowie der Multifunktionalität werden gemeinsam mit Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit als zentrale Bewertungskriterien herangezogen. Expert:innen der Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz prüfen die eingereichten Unterlagen nach den Vorgaben der Rahmenrichtlinie und der Infrastrukturförderungsrichtlinie. Das Programm bietet eine maßgebliche Chance, ortsrelevante Sport- und Freizeitangebote nachhaltig weiterzuentwickeln und dauerhaft zu sichern.
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