Tiroler Start-up Förderung
Zuschüsse bis zu 20.000 € für Tiroler Start-ups zur Finanzierung von externen Beratungsleistungen, Mietkosten und Entwicklungskosten. Anträge vor Projektbeginn bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Unterstützung junger, innovativer Unternehmen in Tirol in der Gründungs- und frühen Wachstumsphase, indem externe Beratung und Entwicklungskapazitäten gefördert werden, um die Unternehmen zur Markt- und Investmentreife zu führen.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungskosten
- Dienstleistungen technischer Natur
- Mietkosten für Coworking, Labor und Geräte
- Marketing- und Vertriebskosten
- Entwicklungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Personalkosten
- Allgemeine Beratungskosten (z.B. Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Bundesland Tirol
- Unternehmen/Gründung nicht älter als 5 Jahre
- Aufnahme in das Boost.Up!-Programm der Gründungszentrum Start Up Tirol GmbH
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Elektronisch ausgefülltes Webformular (Online-Formular)
- Angabe zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen
Beschreibung
Das Förderprogramm Tiroler Start-up Förderung unterstützt junge, innovative Unternehmen mit Sitz im Bundesland Tirol, die nicht älter als fünf Jahre sind und zuvor im Boost.Up!-Programm der Gründungszentrum Start Up Tirol GmbH aufgenommen wurden. Ziel ist es, die Gründungs- und frühe Wachstumsphase durch externe Beratungsleistungen, technische Dienstleistungen und spezialisierte Entwicklungskapazitäten zu stärken. Auf diese Weise werden Start-ups systematisch zur Markt- und Investmentreife geführt und erhalten wertvolle Impulse für die Etablierung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie für den Ausbau von Netzwerken mit Partner:innen und Investor:innen.
Gefördert wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 20.000 €, der 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt. Anrechenbar sind spezifische Beratungskosten in technischer, organisatorischer oder rechtlicher Fachrichtung, Dienstleistungen technischer Natur, Mietkosten für Coworking, Laborräume und Gerätschaften sowie projektbezogene Marketing- und Vertriebskosten. Investitions- und Personalkosten sowie allgemeine Beratungsleistungen durch Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen sind ausgeschlossen. Die maximale Laufzeit des Projekts beträgt 12 Monate. Förderanträge müssen elektronisch vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und sind spätestens bis zum 31.12.2027 einzureichen. Im Rahmen des Online-Formulars sind erhaltene De-minimis-Beihilfen anzugeben, um die transparente und regelkonforme Abwicklung zu gewährleisten.
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