Tiroler Verkehrssicherheitsfonds (Wunschkennzeichenfonds)
Der Tiroler Verkehrssicherheitsfonds fördert Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr in Tirol, insbesondere Verkehrserziehung, Studien und Planungsmaßnahmen. Einreichungen jeweils bis ca. einen Monat vor den Sitzungen im Frühjahr und Herbst möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Unterstützung allgemeiner Maßnahmen und konkreter Projekte zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr in Tirol, insbesondere der Verkehrserziehung, der Durchführung von Studien und Forschungen zur Straßenverkehrssicherheit sowie vorbereitender Planungs- und Orientierungshilfen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Konkreter Bezug des Projektes zur Verkehrssicherheit in Tirol
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Nachvollziehbare Kalkulation der Projektkosten
- Angabe des Anteils der finanziellen Eigenleistung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Konkrete Projektbeschreibung
- Angabe genauer Zeiträume für die Durchführung des Projektes
- Nachvollziehbare Kalkulation der Projektkosten
- Bezifferung der Eigenleistung
- Benennung konkreter Ansprechpersonen und eines Projektverantwortlichen
Beschreibung
Der Tiroler Verkehrssicherheitsfonds unterstützt seit 2013 die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr in Tirol durch Zuschüsse für allgemeine Maßnahmen und konkrete Projekte. Gefördert werden insbesondere Initiativen der Verkehrserziehung, die Durchführung von Studien und Forschungen zur Straßenverkehrssicherheit sowie vorbereitende Planungs- und Orientierungshilfen im Bereich Infrastruktur und Städtebau. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Existenzgründer:innen und Bildungseinrichtungen. Fördervorhaben müssen einen unmittelbaren Bezug zur Verkehrssicherheit in Tirol aufweisen, bundesweit strukturierte Projekte können bei klarer Regionalwirkung ebenfalls berücksichtigt werden.
Für eine Förderzuwendung ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit Angabe der zeitlichen Struktur, eine nachvollziehbare Kostenkalkulation einschließlich des Eigenleistungsanteils sowie die Benennung von Ansprechpersonen und einer Projektverantwortlichen Voraussetzung. Einreichungen sind jeweils bis rund einen Monat vor den Beiratssitzungen im Frühling (März) und Herbst (September) möglich. Die Entscheidung über die Förderhöhe trifft der politische Verkehrsreferent auf Basis der Empfehlungen eines fachkundigen Beirates. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage aller Abschlussunterlagen und Nachweise.
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