Top-Tourismus-Förderung Bund/Land
Gemeinsame Förderung von Bund und Land Vorarlberg für Jungunternehmer und Restrukturierungen in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben. Einreichung vor Projektbeginn bei der ÖHT, gültig seit 01.04.2013 ohne Enddatum.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionen in der Gastronomie und Beherbergung durch Jungunternehmer sowie Gewährung von Zuschüssen zur Restrukturierung von Betrieben zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten in Modernisierung und Qualitätsverbesserung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Ankauf von Fahrzeugen
- Ankauf gebrauchter Investitionsgüter
- Anschaffung von Betriebsmitteln
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg
- Betriebsstätte in Vorarlberg
- Vorliegen einer ÖHT-Förderzusage
- Unternehmensstatus: Jungunternehmen oder KMU
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- ÖHT-Antragsformular
- Rechnungszusammenstellung
- Zahlungsbestätigung der Bundesförderung
Beschreibung
Die Top-Tourismus-Förderung Bund/Land ist eine gemeinsam von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und dem Land Vorarlberg angebotene Zuschussinitiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit junger Gastronomie- und Beherbergungsunternehmen sowie zur Begleitung von Restrukturierungsprozessen bestehender Betriebe. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg mit Betriebsstätte im Bundesland. Die Förderung unterstützt Investitionsvorhaben zur Modernisierung, Qualitätsverbesserung und marktorientierten Anpassung bei Neueröffnungen, Erweiterungen oder Um- und Zubauten in touristischen Betrieben. Sowohl Jungunternehmer:innen als auch Betriebe in wirtschaftlichen Anpassungsphasen können von einer Co-Finanzierung profitieren, die auf gültiger ÖHT-Förderzusage basiert.
Voraussetzung für die Bewilligung sind die Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, eine Betriebsstätte in Vorarlberg und der rechtzeitige Einreichungstermin vor Projektbeginn bei der ÖHT. Der Bund übernimmt 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten zwischen 50.000 und 500.000 €, die durch das Land Vorarlberg kofinanziert werden. Gefördert werden Aufwendungen zur Modernisierung, Um- und Neubauten sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und barrierefreien Ausgestaltung. Nicht antragsfähig sind Erwerbskosten für Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, gebrauchte Investitionsgüter oder Betriebsmittel. Nach erfolgreicher Prüfung durch die ÖHT erfolgt die Auszahlung auf Basis einer Rechnungszusammenstellung und der Bestätigung der Bundesförderung. Der Förderzeitraum ist unbefristet (gültig seit 01.04.2013), Anträge sind laufend möglich.
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