Zuschuss

Top-Up-Förderung BBA2030 des Landes Vorarlberg

Das Land Vorarlberg gewährt eine Top-Up-Förderung für OpenNet-Ausbauprojekte im Rahmen von Breitband Austria 2030 mit bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Anträge sind ab 23.03.2022 bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.03.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Fördersumme: bis zu 25% der förderfähigen Projektkosten
Förderquote: bis zu 25%
Projektstart ab: 01.09.2024

Förderziel

Förderung von Investitionsvorhaben in die passive physische Infrastruktur zur Errichtung offener Access-Netze mit dem Ziel der Verdoppelung der bestehenden Download- und Upload-Geschwindigkeiten und Ermöglichung symmetrischer Gigabit-Netze unter Spitzenlastbedingungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in passive physische Infrastruktur

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort der Investition in Vorarlberg
  • Abschluss eines OpenNet-Fördervertrags mit der FFG
  • Betreiber von Kommunikationsnetzen gemäß § 4 Z 25 TKG 2021
  • kein Endkundenmarktanteil

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Abgeschlossener Förderungsvertrag (beidseitig unterzeichnet)
  2. Projektbeschreibung mit allen Projektunterlagen
  3. Projektkostengliederung
  4. Planungsunterlagen des Ausbauvorhabens (Bauplan, Trassenplan, GIS-Daten)
  5. Kooperationsvereinbarung bei Konsortialprojekten

Beschreibung

Die Top-Up-Förderung BBA2030 des Landes Vorarlberg unterstützt Betreiber:innen von Kommunikationsnetzen dabei, offene Access-Netze auszubauen und die bestehenden Download- und Upload-Geschwindigkeiten zu verdoppeln. Mit zusätzlichen Mitteln des Landes werden bis zu 25 % der förderfähigen Projektkosten erstattet, sofern ein gültiger OpenNet-Fördervertrag mit der FFG abgeschlossen wurde. Ziel ist die flächendeckende Errichtung passiver physischer Infrastruktur, die ohne weitere Investitionen auf symmetrische Gigabit-Geschwindigkeiten unter Spitzenlastbedingungen erweitert werden kann. Gefördert werden sowohl gewerbliche Unternehmen und Genossenschaften als auch öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Existenzgründer:innen, die am Endkundenmarkt für elektronische Kommunikationsdienste nicht aktiv sind.

Der Förderaufruf läuft fortlaufend ab dem 23. März 2022, bis das verfügbare Volumen ausgeschöpft ist. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Investitionsstandort in Vorarlberg sowie der Nachweis eines positiven Förderbescheids im Rahmen der Bundesinitiative Breitband Austria 2030:OpenNet. Zum Antrag sind unter anderem der beidseitig unterzeichnete Fördervertrag, eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kosten- und Planungsunterlagen sowie gegebenenfalls eine Konsortialvereinbarung einzureichen. Die Mittel werden unbar in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse ausgezahlt, wobei die maximale Gesamtförderquote gemäß Bundesrichtlinie 90 % nicht überschritten werden darf. Der Projektstart ist ab dem 1. September 2024 möglich, die Vorarlberger Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) übernimmt die fachliche Betreuung sowie die Abwicklung und Auszahlung der Förderung.

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