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Zuschuss

Top-Up-Förderung für betriebliche Forschung und Entwicklung

Top-Up-Förderung für betriebliche Forschung und Entwicklung in Vorarlberg als Ergänzung einer Bundesförderung. Anträge möglich von 01.03.2024 bis 31.12.2025.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 31.12.2025 Frist abgelaufen
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Förderquote: 30%

Förderziel

Entwicklung neuer oder wesentlicher Verbesserung bestehender Produkte, Leistungen oder Verfahren mit Verwertung im Land Vorarlberg. Voraussetzung ist eine vorherige Förderung durch eine Bundes-Forschungseinrichtung.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderung durch eine Bundes-Forschungseinrichtung
  • Verwertung des Projekts im Land Vorarlberg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinie
  2. Antragsformular

Beschreibung

Die Top-Up-Förderung für betriebliche Forschung und Entwicklung in Vorarlberg unterstützt gezielt Einzelforscher:innen und Unternehmen jeder Größe, die bereits eine Förderung durch eine Bundes-Forschungseinrichtung erhalten haben. Im Zentrum steht die Entwicklung neuer Produkte, innovativer Leistungen oder die wesentliche Verbesserung bestehender Verfahren, deren Verwertung im Land Vorarlberg erfolgt. Die Antragstellung ist ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 möglich, wobei ein Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Projektkosten gewährt wird. Voraussetzung für die Förderung ist neben dem bisherigen Bundes-Support die nachweisbare regionale Verwertung des Ergebnisses, um nachhaltige Impulse für Forschung und Innovation in Vorarlberg zu setzen. Das Programm ist offen für Privatpersonen ebenso wie für etablierte Unternehmen, die ihre technologischen Entwicklungen weiter vorantreiben möchten.

Zur Antragstellung sind die offizielle Richtlinie und das entsprechende Antragsformular erforderlich, die beim Amt der Vorarlberger Landesregierung bzw. auf den offiziellen Seiten des Landes abgerufen werden können. Die Einreichung erfolgt innerhalb der genannten Frist und unter Beachtung der Förderrichtlinien, die alle relevanten Voraussetzungen und den Prozessablauf detailliert beschreiben. Durch die Kombination von bundes- und landesseitiger Förderung bietet dieses Top-Up-Instrument eine attraktive Ergänzung, um Forschungsvorhaben rasch umzusetzen und die Innovationskraft der regionalen Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Interessierte Projektverantwortliche erhalten so die Chance, ihre Forschungsergebnisse unmittelbar im Land zu verwerten und zur wirtschaftlichen Entwicklung Vorarlbergs beizutragen.

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