Zuschuss

Tourismus JUNG.Invest

Förderung für Jungunternehmer:innen im Tourismus in Kärnten mit einem Zuschuss von max. 15 % für Projektkosten von EUR 50.000–500.000. Anträge bis 31.12.2026 möglich.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.04. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Zuschuss von max. 15 % der förderbaren Kosten
Förderquote: 15 %
Projektstart ab: 03.04.2023

Förderziel

Unterstützung der Gründung und Übernahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Kärnten.

Förderfähige Ausgaben

  • Aktivierte Investitionen in immaterielle und materielle Anlagegüter im Zusammenhang mit Gründung/Übernahme

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Investitionsstandort in Kärnten
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Keine selbständige Tätigkeit in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in den letzten drei Jahren
  • Eigenmittelanteil von mindestens 25 %
  • Gesellschaftsanteil und Geschäftsführung >50 % durch Jungunternehmer:in
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. OeHT-Online-Antrag inklusive KWF-Beiblatt
  2. Vorlage Energieausweis

Beschreibung

Die Tourismus JUNG.Invest-Förderung richtet sich an junge Unternehmer:innen und Existenzgründer:innen, die in Kärnten ein kleines oder mittleres Touristikunternehmen neu gründen oder übernehmen möchten und dieses seit maximal drei Jahren betreiben. Gefördert werden Investitionen in immaterielle und materielle Anlagegüter im Rahmen der Gründung beziehungsweise Übernahme, sofern die aktivierten förderbaren Kosten zwischen netto EUR 50.000 und EUR 500.000 liegen. Ein regionaler Investitionsstandort in Kärnten sowie die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft bilden die Grundlage für eine Bewilligung. Zusätzlich muss der:die Antragstellende mindestens 25 % der Projektkosten als Eigenmittel einbringen und einen Gesellschaftsanteil von über 50 % übernehmen sowie die Geschäftsführung innehaben. Weiterhin sind eine persönliche Qualifikation, ein schlüssiges Unternehmenskonzept und ein Energieausweis (nicht älter als drei Jahre) nachzuweisen. Bodenversiegelungen dürfen im Rahmen der Investition um maximal 25 % zunehmen.

Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, der jeweils zur Hälfte von der ÖHT und dem KWF übernommen wird. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die ÖHT bis spätestens 31. Dezember 2026 und muss zwingend vor Projektbeginn erfolgen. Ein vollständiger OeHT-Online-Antrag inklusive KWF-Beiblatt sowie der Nachweis des Energieausweises sind Teil der Antragsunterlagen. Mit dieser Förderung werden insbesondere innovative Angebotsdifferenzierung, Qualitätssteigerung und Saisonverlängerung in Kärntens Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt. Ziel ist es, die Gründung, Übernahme und nachhaltige Weiterentwicklung von KMU nachhaltig zu fördern und einen Beitrag zur Stärkung des Tourismusstandorts Kärnten zu leisten.

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