Tourismusförderung
Tourismusförderung des Landes Tirol zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der kleinstrukturierten Tiroler Tourismuswirtschaft. Investitionsvorhaben in Hotellerie, Gastronomie, Infrastruktur, Digitalisierung sowie Personalinfrastruktur können bis zum 31.12.2027 gefördert werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Tiroler Tourismusförderung ist die Sicherung der positiven Entwicklung des Tourismus in Tirol zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Förderwürdig sind Investitionsvorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Tourismuswirtschaft zum Ziel haben.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Betriebsübernahmen und Revitalisierungen
- Infrastrukturmaßnahmen
- Digitalisierungsmaßnahmen
- Personalinfrastruktur
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Tirol
- Kleinst- und Kleinunternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bzw. Betreiber touristischer Infrastruktureinrichtungen
- Für Personalinfrastruktur und Digitalisierungsmaßnahmen auch mittlere Unternehmen antragsberechtigt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular für die Investitionsförderung
- Antragsformular für die Wirtshausprämie
- Richtlinie zur Tourismusförderung
Beschreibung
Die Tourismusförderung des Landes Tirol stärkt die mittelständische Tiroler Tourismus- und Freizeitwirtschaft, indem sie gezielt Investitionsprojekte in kleinststrukturierten Betrieben unterstützt. Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen der Branche sowie – im Schwerpunkt Digitalisierung und Personalinfrastruktur – auch mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Tirol. Der Fokus liegt auf der langfristigen Sicherung der positiven Entwicklungsdynamik durch Förderung von Maßnahmen in den Bereichen Unternehmensfinanzierung und Beratung, Digitalisierung, Regionalförderung, Infrastruktur und Städtebau sowie Agrarwirtschaft und ländliche Entwicklung. Gefördert werden Projekte in Hotellerie, Gastronomie und touristischer Infrastruktur ebenso wie Revitalisierungen und Betriebsübernahmen, die eine signifikante Verbesserung von Betriebsstruktur und Angebot ermöglichen.
Die Gewährung erfolgt als Einmalzuschuss mit einer Förderquote von 5 % bis maximal 35 % der förderfähigen Ausgaben, zu denen Investitionskosten, Infrastruktur- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie Personalinfrastruktur zählen. In Regionalfördergebieten, bei Digitalisierungsprojekten und bei Wirtshausübernahmen stehen zusätzliche Aufschläge bereit, und eine Prämie von bis zu 20.000 Euro kann beantragt werden. Ein Nachhaltigkeitsbonus von 5.000 Euro rundet das Förderpaket ab. Für die Antragstellung sind das Antragsformular für die Investitionsförderung, das Antragsformular für die Wirtshausprämie sowie die aktuelle Richtlinie zur Tourismusförderung erforderlich. Fördergesuche können zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2027 eingebracht werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Tiroler Tourismus nachhaltig zu steigern.