Zuschuss

Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)

Förderung von Tourismusmarketingmaßnahmen und Destinationsentwicklung in Sachsen mit Zuschüssen von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge jährlich vom 01.10. bis 15.11. möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: bis zu 50 %
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung im Freistaat Sachsen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sicherung der finanziellen Beteiligung der Tourismuswirtschaft in der Destination nachweisen
  • Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Arbeiten nach aktuellem, aussagekräftigem Marketingplan (für Tourismmarketing)
  • Integration von "barrierefreiem Reisen" auf der Internetseite und Verlinkung zur Tourism Marketing Gesellschaft Sachsen
  • Vorlage einer bestätigten Destinationsstrategie (für Destinationsentwicklungsmaßnahmen)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. aktueller Marketingplan
  2. bestätigte Destinationsstrategie
  3. Nachweis der finanziellen Beteiligung der Tourismuswirtschaft
  4. Nachweis ordentlicher Mitgliedschaft im Landestourismusverband Sachsen e.V.

Beschreibung

Die Richtlinie „Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung“ unterstützt touristische Regionalverbände, Marketinggesellschaften sowie gemeinnützige juristische Personen in Sachsen bei der Umsetzung innovativer Marketingmaßnahmen und strategischer Destinationsentwicklung. Schwerpunkt liegt auf der Gewinnung neuer Zielgruppen von außerhalb des Freistaates sowie auf der weiteren Profilierung der Dachmarke Sachsen. Gefördert werden Maßnahmen zur Imagepflege im In- und Ausland, Marktforschung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie grenzübergreifende Konzepte. Projekte können von der Entwicklung digitaler Kampagnen bis hin zur Organisation zielgruppenspezifischer Events reichen. Als Zuschüsse werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, in ausgewählten Fällen bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 %. Der Freistaat Sachsen stellt damit Mittel bereit, um nachhaltiges Wachstum in ländlichen Räumen zu fördern, den Tourismusstandort zu beleben und ein barrierefreies Angebot zu gestalten.

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, Interessenverbände, sonstige Vereine und gemeinnützige Organisationen, die ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes Sachsen e.V. sind. Voraussetzung ist der Nachweis einer finanziellen Beteiligung der Tourismuswirtschaft in der Destination, ein Eigenanteil von mindestens 10 % sowie die Arbeit auf Basis eines aktuellen Marketingplans oder einer bestätigten Destinationsstrategie. Zur Förderung gehört die Integration einer Rubrik „barrierefreies Reisen“ auf der Internetseite mit Verlinkung zur Tourism Marketing Gesellschaft Sachsen. Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein. Die Einreichung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Verantwortliche reichen ihre Bewerbungsunterlagen – Marketingplan, Destinationsstrategie, Finanzierungsnachweis und Mitgliedsbestätigung – jährlich im Zeitraum 1. Oktober bis 15. November ein.

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