Zuschuss

Trainingswohnung für Menschen mit Behinderung

Trainingswohnungen in der Steiermark zur Förderung persönlicher Wohnfähigkeit von Jugendlichen nach Schulpflichtende und Erwachsenen mit Behinderung. Die Leistung wird in der Regel für zwei Jahre gewährt und ist unbefristet verfügbar.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Ziel ist es, die Entwicklung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung im Wohn-, Alltags- und Freizeitbereich zu unterstützen und Menschen mit Behinderung auf eine autonomere Wohnform vorzubereiten.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Private Behinderteneinrichtung mit gültigem schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Gültiger Bescheid für Menschen mit Behinderung
  • Zielgruppe: Jugendliche nach Schulpflichtende und Erwachsene mit intellektueller/kognitiver, körperlicher, Sinnes- bzw. mehrfacher Behinderung
  • Freiwillige Entscheidung für die Wohnform und Vorbereitung auf autonomes Wohnen

Beschreibung

Die Trainingswohnung für Menschen mit Behinderung in der Steiermark bietet eine speziell konzipierte Wohnform, die Jugendlichen nach Abschluss der Schulpflicht sowie Erwachsenen mit intellektueller, körperlicher, Sinnes- oder mehrfacher Beeinträchtigung die Entwicklung persönlicher Wohnfähigkeit ermöglicht. Gefördert wird die Leistung als Zuschuss für Unternehmen, konkret private Behinderteneinrichtungen mit gültigem Leistungs­vertrag zur Steiermärkischen Landesregierung. Innerhalb einer Projektdauer von 24 Monaten – mit möglicher Verlängerung um ein weiteres Jahr in begründeten Ausnahmefällen – begleiten Fachkräfte die Teilnehmenden bei der schrittweisen Übernahme von Verantwortung in Wohn-, Alltags- und Freizeitbereichen.

Das Programm hat das Ziel, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung nachhaltig zu stärken und die Vorbereitung auf eine autonome Wohnform zu unterstützen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein gültiger Bescheid für Menschen mit Behinderung sowie die freie, freiwillige Entscheidung der Klient:innen für diese Wohnform. In der Regel befinden sich die Teilnehmenden während des Aufenthalts in einem Beschäftigungs-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, da das Förderangebot unbefristet zur Verfügung steht und jederzeit gestartet werden kann.

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