Zuschuss

Transfer Bonus – Technologie-, Wissens-, Design- sowie Gamificationtransfer

Zuschüsse für technologieorientierte KMU in Berlin zur Umsetzung von Technologie-, Wissen-, Design- und Gamificationtransferprojekten mit Förderquoten bis zu 100% bzw. 70%. Anträge jederzeit online möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Fördersumme: Bis zu 45.000 € pro Projekt
Förderquote: 100% (Einstiegsvariante), 70% (Standardvarianten)
Projektstart ab: 01.01.2025
Projektdauer: bis zu 12 Monate

Förderziel

Förderung von Projekten zum Technologie- und Wissenstransfer sowie Design- und Gamificationtransfer zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und öffentlich grundfinanzierten oder gemeinnützigen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen bzw. Design- und XR-/Gamification-Dienstleistern in Berlin, um neue oder qualitativ verbesserte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife zu bringen.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für externe wissenschaftliche Fragestellungen
  • Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
  • Designleistungen
  • Maßnahmen zur Gamification, VR- und AR-Anwendungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Leistungen des Standardangebots kommerzieller FuE- und Beratungsunternehmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Berlin
  • EU-KMU-Definition
  • Tätigkeit gemäß Positivliste der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
  • Projekt muss der angewandten Forschung und Entwicklung zugeordnet sein
  • Gesamtfinanzierung gesichert
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Angebot der Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtung/des Dienstleisters
  3. Auszug Gewerbe- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
  4. Personalausweiskopie des Unterschriftsbevollmächtigten
  5. Abschlussberichte vorheriger Projekte
  6. Nachweis Eintragung in die Transparenzdatenbank (juristische Personen)

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Technische Umsetzbarkeit
  • Wissenschaftliche Kooperation
  • Eigenanteil und Finanzierungsstruktur

Beschreibung

Transfer Bonus fördert technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen in Berlin bei der Kooperation mit öffentlich grundfinanzieren oder gemeinnützigen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Designer:innen- und XR-/Gamification-Dienstleister:innen. Ziel ist die marktreife Entwicklung neuer oder qualitativ verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. Gefördert werden Projekte des Technologie- und Wissenstransfers ebenso wie Design- und Gamificationtransfer. In der Einstiegsvariante werden externe wissenschaftliche Fragestellungen zu 100 % bis maximal 7.500 € bezuschusst. In den Standardvarianten sind bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben anrechenbar, im Bereich Digitalisierung sogar bis zu 45.000 € pro Vorhaben. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu zwölf Monate, Anträge können jederzeit online gestellt werden; das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026.

Förderberechtigt sind technologieorientierte EU-KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, deren Tätigkeit einer Positivliste der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ entspricht. Voraussetzung ist die Zuordnung des Vorhabens zur angewandten Forschung und Entwicklung, eine gesicherte Gesamtfinanzierung sowie der Projektbeginn erst nach Bewilligung. Förderfähige Ausgaben umfassen Leistungen für externe wissenschaftliche Fragestellungen, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Designservices sowie Maßnahmen zur Gamification, Virtual- und Augmented-Reality. Übliche Standardangebote kommerzieller FuE- und Beratungsunternehmen sind ausgeschlossen. Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, Angebote der kooperierenden Einrichtung, Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregister, Personalausweiskopie der zeichnungsberechtigten Person, Abschlussberichte bisher geförderter Projekte und – bei juristischen Personen – der Nachweis der Eintragung in die Transparenzdatenbank erforderlich.

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