Zuschuss

Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis im Kontext der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz für kleine und mittlere Unternehmen

Zuschussprogramm zur Förderung von Demonstrations- und Wissenstransferprojekten im Bereich Tierschutz in der Nutztierhaltung für kleine und mittlere Unternehmen bundesweit.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung durch Modell- und Demonstrationsvorhaben.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
  • Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen
  • Notwendige Qualifikation
  • Maßnahme noch nicht in der Praxis angeboten
  • Wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der bisherigen Informationsmaßnahmen und des Wissenstransfers bzw. neue Wege
  • Mehr anzeigen

Bewertungskriterien

  • Tierschutzrelevanz
  • Modellhaftigkeit
  • Qualität des Wissenstransfers
  • Praxisnähe

Beschreibung

Das Zuschussprogramm zur Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz fördert gezielt den bundesweiten Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) sowie Anbieter:innen des Wissenstransfers bei der Umsetzung innovativer Tierschutzmaßnahmen in der Nutztierhaltung. Die Förderbereiche umfassen Forschung & Innovation sowie Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung. Mit einer Projektdauer von bis zu 36 Monaten und fortlaufender Antragstellung ermöglicht der Bund – vertreten durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat – in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Erprobung neuer Verfahren, Produkte oder Techniken, die das Tierschutzniveau deutlich über gesetzliche Mindeststandards anheben. Gefördert werden Demonstrationsvorhaben, die durch hohe Praxisnähe und Multiplikatorwirkung Impulse für den gesamten Agrarsektor setzen.

Teilnahmeberechtigt sind KMU und Wissenstransfer-Einrichtungen mit Niederlassung in Deutschland, die über einschlägige Erfahrung und Qualifikation verfügen. Fördervoraussetzungen sind unter anderem, dass die Maßnahme noch nicht in der Praxis angeboten wurde und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung bisheriger Informationsmaßnahmen leistet. Bewertet werden Projekte nach den Kriterien Tierschutzrelevanz, Modellhaftigkeit, Qualität des Wissenstransfers und Praxisnähe. Fördermodule lassen sich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren, sofern beihilferechtliche Höchstgrenzen gewahrt bleiben. Das Programm spricht insbesondere Demonstrationsbetriebe an, die den Weg zu einer tiergerechteren Nutztierhaltung entscheidend mitgestalten möchten.

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