Transport von Kindern mit Beeinträchtigungen
Förderung des Transports von Kindern mit Beeinträchtigungen, die heilpädagogische Gruppen, alterserweiterte heilpädagogische Kindergartengruppen bzw. Integrationsgruppen in Regelhorten besuchen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird der Transport von Kindern mit Beeinträchtigungen, die heilpädagogische Gruppen, alterserweiterte heilpädagogische Kindergartengruppen bzw. Integrationsgruppen in Regelhorten besuchen. Leistungsempfänger sind die Unternehmen, die den Transport der Kinder durchführen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für den Transport von Kindern mit Beeinträchtigungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Leistungserbringung durch Wageneinsatzpläne und monatliche Abrechnung (RKS Routenkontrollsystem)
- Beförderung von Kindern mit Beeinträchtigungen, die heilpädagogische Gruppen, alterserweiterte heilpädagogische Kindergartengruppen bzw. Integrationsgruppen in Regelhorten besuchen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Wageneinsatzpläne
- Anwesenheitslisten der Kinder
- Nachweis der Beeinträchtigung (F1-Formular)
Beschreibung
In Oberösterreich unterstützt ein laufend verfügbares Zuschussprogramm Unternehmen dabei, Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen zu heilpädagogischen Gruppen, alterserweiterten Kindergartengruppen und Integrationskonzepten in Regelhorten zu transportieren. Die Förderung deckt einen Teil der Fahrtkosten als nicht rückzahlbaren Beitrag ab und fördert so die Inklusion in sozialen und bildungsrelevanten Kontexten. Familien, Bildungseinrichtungen und Gemeinden profitieren gleichermaßen von einer zuverlässigen Transportlösung. Sie richtet sich ausschließlich an transportleistende Unternehmen und ist thematisch in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Soziales, Bildung sowie Aus- und Weiterbildung verankert. Anträge können fortlaufend ohne Frist eingereicht werden, die Zuerkennung erfolgt unverzüglich nach positiver Prüfung.
Förderfähige Ausgaben umfassen sämtliche Transportkosten für die genannten Zielgruppen. Zuwendungsvoraussetzung sind die Erstellung von Wageneinsatzplänen und eine monatliche Abrechnung über das RKS Routenkontrollsystem sowie die Führung von Anwesenheitslisten und der Nachweis der Beeinträchtigung durch ein F1-Formular. Als förderberechtigt gelten ausschließlich Unternehmen, die den Transport durchführen. Der Zuschuss bemisst sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten, gedeckelt durch den jeweils gültigen Stundensatz. Da es sich um eine unbefristete Fördermöglichkeit handelt, kann die Planung dauerhafter Transportangebote langfristig erfolgen. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen, sodass eine verlässliche Liquiditätsplanung möglich bleibt. Durch die langfristige Förderung und die unbefristete Antragsmöglichkeit wird eine verlässliche Mobilitätslösung geschaffen, die einen wichtigen Beitrag zur chancengleichen Teilhabe leistet.