Transportkostenzuschuss (TKZ)
Förderung der Transportkosten für entwicklungspolitisch förderungswürdige Sachspenden in Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Zuschuss bis 75 % (in Ausnahmefällen bis 90 %), max. 20.000 € pro Antrag. Fortlaufende Antragsstellung bis 23.10.2026 für Transporte 2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung des Transportes von Sachspenden, die dazu dienen, die Lebensbedingungen besonders benachteiligter Bevölkerungsgruppen in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Verpackung der Sachspenden
- Transport vom Lagerort in Deutschland zum Bestimmungsort im Partnerland
- Transportversicherung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Beschaffung der Sachspenden
- Anschaffung eigener Container
- Lagerung in Deutschland und im Partnerland
- Containerstandgelder
- Verzollung der Sachspenden
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als gemeinnützige Organisation oder Verband in Deutschland
- Kein ausreichendes Eigenmittel für Transportkosten
- Empfängerorganisation im Partnerland muss gemeinnützige private oder öffentliche Einrichtung sein
- Pro Jahr nur ein Antrag je Antragsteller möglich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular Trägerprüfung mit Nachweisen (Gemeinnützigkeit, Rechtsform etc.)
- Projektantrag Formular
- Detaillierte Packliste
- Empfangsbestätigung der Empfängerorganisation
- Sachbericht mit Fotos
- Zahlungsnachweis Eigenmittel
Bewertungskriterien
- Eigenanteil mind. 25% (in Ausnahmefällen 10%)
- Entwicklungspolitische Relevanz der Sachspende
Beschreibung
Der Transportkostenzuschuss (TKZ) unterstützt gemeinnützige deutsche Organisationen, Verbände und Initiativgruppen bei der Finanzierung der Versandkosten für entwicklungspolitisch förderungswürdige Sachspenden in Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Ziel ist es, die Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen nachhaltig zu verbessern, indem bis zu 75 % (in Ausnahmefällen bis zu 90 %) der Kosten für Verpackung, Fracht und Transportversicherung übernommen werden. Pro Antrag können Fördermittel in Höhe von bis zu 20.000 € beantragt werden, wobei stets ein Eigenanteil von mindestens 25 % erforderlich ist. Anträge können fortlaufend bis zum 23. Oktober 2026 für Transporte im Jahr 2026 eingereicht werden.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Träger in Deutschland, die nachweisen, dass keine ausreichenden Eigenmittel für den Transport zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist zudem, dass die Empfängerorganisation im Zielland eine gemeinnützige private oder öffentliche Einrichtung ist. Förderfähig sind ausschließlich Ausgaben für die Verpackung der Sachspenden, den Transport vom Lagerort in Deutschland zum Bestimmungsort sowie die Transportversicherung. Unzulässig sind unter anderem Beschaffungskosten, Containeranschaffungen, Lagergebühren, Verzollung und Reisekosten. Ein Antragsteller kann pro Jahr nur einen Antrag stellen. Die Förderentscheidung orientiert sich an der entwicklungspolitischen Relevanz der Sachspende und der Einhaltung der Eigenanteilsregelung. Interessierte Träger erhalten alle notwendigen Formulare zur Trägerprüfung, zum Projektantrag sowie die Checkliste für die Packlisten direkt bei der verantwortlichen Förderstelle.
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