Zuschuss

Traumspielpark – STIFTUNG Sparda-Bank Hannover

Städte, Gemeinden und Vereine im Fördergebiet Bremerhaven bis Harz können sich um einen neuen Spielplatz im Wert von 150.000 € bewerben. Bewerbungsfrist bis 28.02.2026.

Kinder und Jugendliche Sport Infrastruktur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
07.01. - 28.02.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 150.000 €
Projektstart ab: 01.06.2026

Förderziel

Förderung und Umsetzung neuer Spielplätze („Traumspielpark“) für Städte, Gemeinden und Vereine im Fördergebiet der STIFTUNG Sparda-Bank Hannover.

Förderfähige Ausgaben

  • Spielgeräte
  • Installationskosten
  • Planungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Wartungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Stadt, Gemeinde oder Verein im Fördergebiet Bremerhaven bis Harz
  • Öffentlich zugängliche Fläche
  • Mindestens 1.000 m² große Fläche
  • Bewerbungsfrist bis 28.02.2026

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bewerbungsformular
  2. Lageplan der Fläche
  3. Konzeptbeschreibung

Bewertungskriterien

  • Öffentlich zugängliche Fläche
  • Mindestens 1.000 m² Fläche
  • Konzept und Bedarfskonzept

Beschreibung

Die STIFTUNG Sparda-Bank Hannover fördert im Rahmen des „Traumspielpark“ ein bundesweit einzigartiges Projekt zur Schaffung moderner Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Städte, Gemeinden und Vereine aus dem Fördergebiet zwischen Bremerhaven und dem Harz können sich um einen Zuschuss in Höhe von bis zu 150.000 € für die Planung und Umsetzung eines neuen Spielplatzes bewerben. Ziel ist es, öffentliche Flächen von mindestens 1.000 m² in lebendige Treffpunkte für Familien zu verwandeln und damit einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, zur Freizeitgestaltung und zur Stärkung von Sport- und Bewegungsangeboten vor Ort zu leisten. Die Initiative richtet sich ausdrücklich an kommunale Träger und gemeinnützige Vereine, die mit einem durchdachten Konzept den Bedarf ihrer Kommune darstellen und nachhaltige, inklusive Spielgerätekonzepte realisieren möchten.

Für eine erfolgreiche Antragsstellung sind u. a. ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular, ein Lageplan und eine detaillierte Konzeptbeschreibung erforderlich. Gefördert werden Ausgaben für Spielgeräte, Planungs- und Installationskosten; Betrieb und Wartung sind hingegen nicht im Zuschussumfang enthalten. Die Auswahl erfolgt nach formalen Kriterien wie einer öffentlich zugänglichen Fläche, ausreichender Größe sowie der inhaltlichen Qualität des Bedarfskonzepts. Die Bewerbungsfrist endet am 28.02.2026, ein Projektstart ist ab Juni 2026 vorgesehen. Mit dieser Förderaktion baut die Stiftung ihre langjährige Tradition aus, regionale Gemeinschaftsprojekte zu stärken und nachhaltig in Infrastruktur für Kinder und Jugendliche zu investieren.

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