Zuschuss

Trinkwasseruntersuchungen

De-Minimis-Beihilfe zur Finanzierung von Trinkwasseruntersuchungen für Landwirte mit eigenen Hausbrunnen in Oberösterreich.

Gesundheit Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2017
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Förderung von Trinkwasseruntersuchungen für Landwirte mit eigenen Hausbrunnen zur Sicherstellung der Wasserqualität und Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für die Trinkwasseruntersuchung im Labor

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Nachuntersuchungen bei schlechten Befunden

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Milcherzeuger und Direktvermarkter mit eigener Brunnenanlage
  • gesetzliche Verpflichtung zum amtlichen Trinkwasserbefund
  • Antrag auf De-Minimis-Förderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf De-Minimis-Förderung für Trinkwasseruntersuchung

Beschreibung

Die De-Minimis-Beihilfe für Trinkwasseruntersuchungen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich dabei, die Qualität ihres eigenen Brunnenwassers zu überprüfen und die gesetzlichen Vorgaben für einen amtlichen Trinkwasserbefund zu erfüllen. In Kooperation mit einem akkreditierten Labor werden die Analyse­kosten für Milcherzeuger:innen und Direktvermarkter:innen übernommen, die ihre Rohmilch direkt vermarkten oder veredeln. Ziel der Förderung ist die Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Umweltverträglichkeit, indem sauberes Trinkwasser als Grundlage für tierische Erzeugnisse gesichert wird. Durch die langfristig angelegte Unterstützung sollen Betriebssicherheit und Verbrauchervertrauen nachhaltig gestärkt werden.

Interessent:innen können jederzeit einen Antrag auf De-Minimis-Förderung für die Trinkwasseruntersuchung einreichen, da die Förderfrist unbefristet bis zum 31.12.9999 läuft. Gefördert werden ausschließlich die Labor­kosten der Erstuntersuchung; Nachuntersuchungen nach unzureichenden Befunden sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist der Betrieb einer eigenen Brunnenanlage sowie die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines amtlichen Befunds. Diese transparente Zuschussvariante richtet sich gezielt an jene landwirtschaftlichen Unternehmer:innen, die Milchprodukte oder Hofprodukte direkt ab Hof oder auf Märkten anbieten und damit den hohen Anforderungen an Hygienestandards gerecht werden wollen.

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