twall-Ausleihe (IMM Stiftung)
Die IMM Stiftung ermöglicht gemeinnützigen, kirchlichen, öffentlich-rechtlichen und kommunalen Rechtspersonen sowie IMM-Mitarbeitenden die kostengünstige Ausleihe von twall®-Modulen für Veranstaltungen in der Region Mittelsachsen. Die reguläre Gebühr beträgt 150 € pro Wochenende.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausleihe von twall®-Modulen als mobile Ausstattung für Veranstaltungen zur Förderung von Kultur, Bildung und regionalem Engagement.
Förderfähige Ausgaben
- Leihgebühren für twall®
Nicht förderfähige Ausgaben
- Transport- und Logistikkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in der Region Mittweida/Mittelsachsen
- Gemeinnützige, kirchliche, öffentlich-rechtliche oder kommunale Rechtsperson
- IMM-Mitarbeitende sind ebenfalls ausleihberechtigt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Formular twall-Ausleihe
Bewertungskriterien
- Entscheid des Vorstands
Beschreibung
Die twall-Ausleihe der IMM Stiftung richtet sich an gemeinnützige, kirchliche, öffentlich-rechtliche und kommunale Rechtspersonen sowie an IMM-Mitarbeitende mit Sitz in Mittelsachsen. Ziel ist die kostengünstige Bereitstellung mobiler twall®-Module für Bildungs-, Kultur- und Medienveranstaltungen vor Ort. Die vielfältigen twall®-Varianten – von Standard-Color-Klappversionen bis zu speziell ausgestatteten Tischen – ermöglichen flexible Einsatzszenarien in Kultur- und Bildungseinrichtungen, Vereinen, Städten, Kommunen sowie in der Jugend- und Erwachsenenbildung. Die reguläre Leihgebühr beträgt pauschal 150 € pro Wochenende zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, während Transport- und Logistikkosten vom Entleiher getragen werden. Ausnahmen und Sonderregelungen werden durch den Stiftungsvorstand entschieden.
Interessierte Organisationen füllen das Formular „twall-Ausleihe“ aus und reichen dieses jederzeit ein. Die Voraussetzungen umfassen den Sitz im Raum Mittweida/Mittelsachsen sowie den gemeinnützigen Status oder die Zugehörigkeit zu einer kirchlichen, öffentlich-rechtlichen beziehungsweise kommunalen Einrichtung. Nach Eingang prüft der ehrenamtliche Vorstand die Anträge und trifft eine zügige Entscheidung. Für die abschließende Formalisierung sind ergänzend Angaben zur Veranstaltung, gewünschtem Ausleihzeitraum und ggf. ein Nachweis der Gemeinnützigkeit vorgesehen. Zu Dokumentationszwecken wird um Einreichung eines kurzen Textes und eines rechtenfreien Fotos nach der Ausleihe gebeten. Dieser Service fördert regionales Engagement und unterstützt Veranstalter:innen dabei, hochwertige mediale Ausstattung unkompliziert einzusetzen und ihre Projekte wirkungsvoll zu realisieren.
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