Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Bildungseinrichtungen Zuschüsse für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen im Agrarbereich mit ESF+-Mitteln. Anträge mindestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Bildungseinrichtungen bei der Durchführung von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen im Agrarbereich, Steigerung fachlicher, allgemeiner und digitaler Kompetenzen sowie Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Berufsausbildung.
Förderfähige Ausgaben
- Lehrgangskosten
- Unterbringungskosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind anerkannte Bildungsträger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung
- Teilnehmer müssen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder der Ausbildungsbetrieb muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen
- Ausbildung muss betrieblich in einer anerkannten Ausbildungsstätte in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden
- Berufsausbildungsvertrag muss in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse eingetragen sein
- Unterweisungs- und Durchschnittskostenpläne müssen vom Heinz-Piest-Institut geprüft und bestätigt sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formularantrag der GSA
- Anlage mit geplanter Zahl der Auszubildenden
Beschreibung
Das Förderinstrument unterstützt anerkannte Bildungsträger in Mecklenburg-Vorpommern bei der Ausrichtung überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge im Agrarbereich. Ziel ist die gezielte Stärkung fachlicher, allgemeiner und digitaler Kompetenzen von Auszubildenden in insgesamt 13 Ausbildungsberufen – darunter Landwirt:in, Pferdewirt:in, Tierwirt:in, Forstwirt:in, Gärtner:in sowie Winzer:in. Durch den Einsatz von Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden Lehrgangs- und Unterbringungskosten zu 70 % gefördert. Damit leistet das Programm einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz beruflicher Bildung und fördert den Zugang zum lebenslangen Lernen in ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns.
Förderberechtigt sind anerkannte Weiterbildungsanbieter, die mit dem zuständigen Ministerium Vereinbarungen über Inhalte und Umfang der Ausbildungslehrgänge geschlossen haben. Voraussetzung ist, dass Auszubildende ihren Hauptwohnsitz oder den Ausbildungsbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern haben sowie ein eingetragener Berufsausbildungsvertrag vorliegt. Dem Antrag sind Planungen zur Zahl der Teilnehmenden sowie geprüfte Unterweisungs- und Durchschnittskostenpläne des Heinz-Piest-Instituts beizufügen. Die Förderung ermöglicht Zuschüsse bis zu 14,40 € je Übernachtung beziehungsweise 72 € pro Woche sowie bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Lehrgangskosten. Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Maßnahmebeginn eingereicht werden und berücksichtigen den Förderzeitraum vom 1. August bis 31. Juli des Folgejahres. Die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) als Bewilligungsstelle übernimmt Prüfungen, Bescheiderstellung und Auszahlung, sodass Bildungseinrichtungen ihre Lehrgänge planungssicher realisieren können.
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