Zuschuss

Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜAL)

Zuschuss für überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in Hessen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität. Förderung bis zu 33,3 % der Lehrgangskosten. Anträge jeweils bis zum 15.11. für das Folgejahr möglich.

Bildung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 33,3%

Förderziel

Förderung von überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Grund- und Fachstufe sowie sonstigen Maßnahmen zur Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung in Hessen.

Förderfähige Ausgaben

  • Lehrgangskosten
  • Internatsunterbringung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung der Lehrgänge durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW)
  • Vorlage von Rahmenlehr- und Kostenplänen
  • Gutachten eines unabhängigen Instituts für Grundstufe-Lehrgänge
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
  • Jahreslehrgangsplanung mit Standort, Lehrgangsbezeichnung, Teilnehmerzahl und Mittelbedarf

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Jahreslehrgangsplanung

Beschreibung

Die Förderung von überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in Hessen zielt darauf ab, die Qualität der beruflichen Erstausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltig zu steigern. Träger:innen wie Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Landesinnungsverbände oder andere wirtschaftliche Vereinigungen können Zuschüsse für Lehrgänge in der Grund- und Fachstufe beantragen, die vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum anerkannt sind. Neben den klassischen Ausbildungsinhalten werden auch Maßnahmen zur Qualifizierung und Motivierung während der Ausbildung gefördert, sofern ein gesondertes wirtschaftliches Interesse besteht. Die Förderquote beträgt bis zu 33,3 % der anerkannten Kosten und umfasst sowohl Lehrgangsgebühren als auch pauschale Internatsunterbringungskosten von bis zu 10 € pro Tag in der Grundstufe beziehungsweise 6 € pro Tag in der Fachstufe. Die jährlichen Sätze werden jeweils vom Ministerium festgelegt und orientieren sich an tarifvertraglichen Leistungen.

Für die Antragstellung sind eine Rahmenlehr- und Kostenplanung sowie ein Gutachten eines unabhängigen Instituts für Grundstufe-Lehrgänge erforderlich. Ein vollständiger Antrag muss vor Beginn des Vorhabens zusammen mit einer Jahreslehrgangsplanung – einschließlich Standorten, Lehrgangsbezeichnungen, voraussichtlicher Teilnehmer:innenzahl und Mittelbedarf – bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eingereicht werden. Anträge können jeweils bis zum 15. November für das Folgejahr gestellt werden. Die WIBank prüft die Anträge, begleitet den Bewilligungsverlauf und stellt den Zuwendungsbescheid aus. Damit bietet das Programm eine passgenaue Unterstützung für regionale Ausbildungsstrukturen und trägt zur Stärkung der Fachkräftesicherung in Hessen bei.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.