Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge
Zuschuss zur Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen und zur Finanzierung von Internatskosten für Auszubildende in Baden-Württemberg. Anträge für 2025 per E-Mail erhältlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Durchführung überbetrieblicher Berufsausbildungslehrgänge sowie Finanzierung notwendiger Unterbringungskosten (Internat) für Auszubildende im Rahmen der beruflichen Ausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung.
Förderfähige Ausgaben
- Lehrgangskosten
- Internatsunterbringungskosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung
- Lehrgänge anhand der anerkannten Rahmenlehrpläne des zuständigen Bundesministeriums oder geeigneter Lehrpläne der Handwerksorganisationen ausrichten
- Maximal 20 Teilnehmende pro Lehrgang
- Lehrgangsteilnehmende müssen einen Ausbildungsvertrag mit einem KMU mit Sitz in Baden-Württemberg haben (Ausnahmen für größere Unternehmen möglich)
Beschreibung
Das Förderprogramm „Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge“ in Baden-Württemberg richtet sich an gemeinnützige Organisationen und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, darunter Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Landesinnungsverbände. Ziel ist die Unterstützung der Durchführung ergänzender Lehrgänge gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung sowie die Finanzierung notwendiger Internatskosten für Auszubildende. Dabei kommen Lehrgänge zum Einsatz, die auf den vom zuständigen Bundesministerium anerkannten Rahmenlehrplänen oder geeigneten Handwerksplänen basieren. Pro Kurs dürfen maximal 20 Teilnehmer:innen teilnehmen, die einen Ausbildungsvertrag mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg geschlossen haben. Ausnahmen für größere Betriebe sind möglich, wenn die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt. Gefördert werden sowohl Lehrgangsgebühren als auch Unterbringungskosten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 50 € je Lehrgangswoche sowie bis zu 30 € pro Woche für Internatsunterbringung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wobei eine frühzeitige Einreichung vor Beginn der Lehrgänge empfohlen wird. Für die Antragsunterlagen 2025 stehen Mustervorlagen per E-Mail-Anfrage beim zuständigen Ministerium zur Verfügung. Das Programm leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Ausbildungsniveaus, indem es Auszubildenden den Zugang zu spezialisierten Inhalten ermöglicht, die im eigenen Betrieb nicht vermittelt werden können.
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