Zuschuss

Übernahme der monatlichen Mietkosten bei individueller Unterbringung; Niederösterreich

Übernahme der tatsächlichen Mietkosten für Asylwerber:innen und andere schutzbedürftige Fremde in privaten Unterkünften in Niederösterreich. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales Migration Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.12.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich
Fördersumme: Übernahme der gesamten tatsächlichen monatlichen Mietkosten
Förderquote: 100%

Förderziel

Übernahme der tatsächlichen Mietkosten für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (z. B. Asylwerber:innen, subsidiär Schutzberechtigte und nicht abschiebbare Fremde) sowie ihre im selben Haushalt lebenden Angehörigen im Bundesland Niederösterreich im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) und des NÖ Grundversorgungsgesetzes.

Förderfähige Ausgaben

  • Monatliche Mietkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hilfs- und Schutzbedürftigkeit gemäß NÖ Grundversorgungsgesetz
  • Aufenthalt und Hauptwohnsitz im Bundesland Niederösterreich
  • Kein Vorliegen von Verweigerungs-, Einstellungs- oder Einschränkungsgründen nach dem NÖ Grundversorgungsgesetz

Beschreibung

Das Programm „Übernahme der monatlichen Mietkosten bei individueller Unterbringung“ unterstützt Asylwerber:innen, subsidiär Schutzberechtigte und nicht abschiebbare Fremde sowie deren im selben Haushalt lebende Angehörige im Bundesland Niederösterreich. Im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) und des NÖ Grundversorgungsgesetzes werden die tatsächlichen Mietkosten privater Unterkünfte zu 100 % übernommen. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die hilfs- und schutzbedürftig sind und einen Aufenthalt sowie Hauptwohnsitz in Niederösterreich nachweisen. Anträge auf den nicht rückzahlbaren Zuschuss können fortlaufend und ohne Fristende gestellt werden, wodurch Betroffene schnell und unbürokratisch eine finanzielle Entlastung bei der Wohnraumfinanzierung erhalten.

Mit dem Ziel, einen geordneten und menschenwürdigen Aufenthalt im Bundesland sicherzustellen, deckt diese Maßnahme sämtliche monatlichen Mietaufwendungen ab und schafft damit Stabilität für besonders schutzbedürftige Fremde. Durch die Übernahme der vollen Mietkosten wird der Zugang zu angemessenem Wohnraum und damit ein Beitrag zu sozialer Integration, Migrationserleichterung sowie zur Wohnbau- und Modernisierungsförderung geleistet. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit ermöglicht eine langfristige Planungssicherheit und unterstützt Teilnehmende dabei, sich auf Integration, Arbeit und soziale Teilhabe zu konzentrieren, ohne finanzielle Risiken einer Mietbelastung tragen zu müssen.

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