Übernahme des Schuldendienstes für Darlehen zum Um- und Erweiterungsbau der Privatschulen Marienberg
Der Schuldendienst eines auf 10 Jahre aufgenommenen Darlehens von 1,7 Mio. € zur Finanzierung des Um- und Erweiterungsbaus der Privatschulen Marienberg in Bregenz wird vollständig vom Land Vorarlberg übernommen.
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Förderkriterien
Förderziel
Übernahme der Rückzahlungs- und Zinskosten eines Darlehens zur Finanzierung des Um- und Erweiterungsbaus der Privatschulen Marienberg.
Förderfähige Ausgaben
- Schuldendienst (Zins- und Tilgungszahlungen)
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zusage zur Führung von allgemein- und/oder berufsbildenden Schulen für mindestens 30 Jahre am Standort Bregenz
- Zustimmung zu den Förderungsbedingungen gemäß der "Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung"
Beschreibung
Die Maßnahme ermöglicht Bildungseinrichtungen in Vorarlberg eine langfristige Entlastung ihrer Finanzbudgets: Der Schuldendienst eines über zehn Jahre aufgenommenen Darlehens in Höhe von 1,7 Mio. € zur Realisierung des Um- und Erweiterungsbaus der Privatschulen Marienberg in Bregenz wird vollständig vom Land Vorarlberg übernommen. Mit einer Förderquote von 100 % deckt die Zuwendung sowohl Zins- als auch Tilgungszahlungen ab und stellt sicher, dass die privaten Schulen ihre Kapazitäten am Standort Bregenz zukunftsfähig ausbauen können, ohne die laufende Haushaltsführung zu belasten. Anträge können im Förderzeitraum vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2026 gestellt werden, wobei der Projektbeginn rückwirkend ab 1. Jänner 2015 möglich ist.
Gefördert werden Träger:innen und Betreiber:innen der Privatschulen Marienberg mit einer gültigen Schulführungsgenehmigung und einer Mindestlaufzeit von 30 Jahren am Standort Bregenz. Voraussetzung ist zudem die Zustimmung zu den Förderbedingungen gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung. Die Fördersumme von insgesamt 1,7 Mio. € wird über den gesamten Projektzeitraum von 120 Monaten gleichmäßig erbracht. Durch diese Strukturierung profitieren die Schulen von einer finanziellen Planungssicherheit und können ihre Bildungs- und Ausbildungsangebote nachhaltig weiterentwickeln. Interessierte finden detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragsabwicklung über die zuständige Abteilung Finanzangelegenheiten der Vorarlberger Landesregierung.
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