Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Zuschuss für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Niedersachsen zur Fortführung und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Förderquote bis 60 % im Programmgebiet ÜR und bis 40 % im Programmgebiet SER. Antragstellung vor Vorhabensbeginn über das NBank-Kundenportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen in Niedersachsen bei der Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebs vorzeitig beendet wurde, um den erfolgreichen Abschluss der begonnenen Ausbildung zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbildungsvergütung
- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Finanzierungskosten
- Erwerb von Infrastruktur, Grundstücken und Immobilien
- Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abziehbar ist
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebs- oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen
- Auszubildender aus Insolvenzbetrieben oder aus stillgelegtem Betrieb
- Sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis
- Vertragslaufzeit mindestens 6 Monate
- Ausbildungszeitraum bis 31.12.2028 mindestens zur Hälfte erfüllt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag im NBank-Kundenportal
- Bestätigung der zuständigen Ausbildungskammer
- Unterschriebener Ausbildungsvertrag
Beschreibung
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Betriebs- oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen können mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt werden, um Auszubildende aus Insolvenzbetrieben weiterhin auszubilden. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse, deren Vertragslaufzeit mindestens sechs Monate beträgt und deren Ausbildungszeitraum bis spätestens 31.12.2028 zur Hälfte erfüllt ist. Das Förderziel besteht darin, den erfolgreichen Abschluss bereits begonnener Ausbildungen zu sichern und dem Fachkräftenachwuchs in der Region langfristige Perspektiven zu eröffnen. Das Programm wird vom Niedersächsischen Kultusministerium in Kooperation mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) getragen und leistet zugleich einen Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung am Ausbildungsmarkt.
Im Programmgebiet „Übergangsregion (ÜR)“ gewährt die Förderung bis zu 60 %, im Gebiet „stärker entwickelte Region (SER)“ bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anerkannt werden standardisierte Einheitskosten in Höhe von 600 Euro pro Ausbildungsmonat je Auszubildendem bzw. Auszubildender, wobei Ausbildungsvergütung und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung förderfähig sind. Nicht gefördert werden Finanzierungskosten, Investitionen in Infrastruktur, Grundstücke sowie umsatzsteuerliche Vorsteuerbeträge. Antragsberechtigt sind Betriebe aller Unternehmensgrößen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer Betriebs- oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen. Eine Antragstellung ist vor Beginn des Vorhabens über das NBank-Kundenportal erforderlich und durch den Ausbildungsvertrag sowie die Bestätigung der zuständigen Ausbildungskammer zu ergänzen. Die Projektdauer beträgt mindestens sechs Monate. Weiterführende Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragsablauf stehen im Kundenportal der NBank bereit.
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