Zuschuss

Überregionale Familien- und Seniorenförderung

Wenn Sie überregionale Maßnahmen planen, die Familien und älteren Menschen zugutekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Der Thüringer Freistaat unterstützt überregionale Maßnahmen für Familien und Senioren, indem er Zuschüsse für Projekte von Familienverbänden, Familienorganisationen, Familienferienstätten sowie Modellprojekte bereitstellt.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Aktiver Standort in Thüringen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Konzept
  3. Projektbeschreibung

Beschreibung

Das Förderprogramm „Überregionale Familien- und Seniorenförderung“ des Freistaats Thüringen setzt an der Schnittstelle von sozialer Gerechtigkeit und innovativer Familien- sowie Seniorenpolitik an. Dabei werden überregionale Maßnahmen unterstützt, die vor allem Familien, ältere Menschen und Angehörige in unterschiedlichen Lebenslagen fördern. Das Angebot richtet sich an öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die sich durch ihre Arbeit für Familienangelegenheiten, Familienerholung oder familienbildende Maßnahmen auszeichnen. Im Rahmen des Programms werden sowohl Projekte von Familienverbänden und Familienorganisationen als auch Modellprojekte gefördert, die überregional wirken und gesellschaftliche Impulse setzen. Diese umfassende Förderung unterstreicht den Anspruch, vielfältige und zukunftsweisende Konzepte innerhalb der Gesundheits- und Sozialpolitik Thüringens voranzutreiben.

Gefördert werden sämtliche überregionalen Maßnahmen, die Familien und Senior:innen in ihrer Lebensqualität unterstützen. Dabei kann es sich um Initiativen in Familienferienstätten, Angebote zur Familienerholung, Projekte der Familienbildung oder um spezifische Modelle der intergenerationalen Zusammenarbeit handeln. Voraussetzung zur Antragstellung ist unter anderem die Anerkennung durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie ein aktiver Standort in Thüringen. Die Ausrichtung der Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe individuell anhand von Art und Umfang der Maßnahme definiert wird. Dieses Förderinstrument richtet sich somit an Akteur:innen, die ihre Expertise in sozialpolitischen Projekten zur Förderung von Familien und älteren Menschen wirkungsvoll einbringen möchten.

Für Interessent:innen stehen umfangreiche Unterlagen zur Verfügung, die eine detaillierte Orientierung ermöglichen: Neben dem Antragsformular sind ein ausführliches Konzept sowie eine Projektbeschreibung einzureichen. Die Antragstellung muss bis zum 15. November des Vorjahres erfolgen – für bestimmte Projekte, die außerhalb des Landesfamilienförderplans liegen, ist ein Einreichen des Konzepts drei Monate vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Diese klare Strukturierung des Bewerbungsprozesses ermöglicht es den förderberechtigten Organisationen, ihre Projekte präzise und nachvollziehbar zu präsentieren. Insgesamt verkörpert dieses Förderprogramm einen strategisch wichtigen Baustein der thüringerischen Familien- und Seniorenförderpolitik, der zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur nachhaltigen Unterstützung sozialer Projekte beiträgt.

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