Überregionale Offene Behindertenarbeit
Zuschüsse für Dienste der überregionalen Offenen Behindertenarbeit in Bayern zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit spezifischen Behinderungen. Erstanträge bis 31.03. des Vorjahres und Folgeanträge bis 15.11.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist es, niedrigschwellige ambulante Hilfen für Menschen mit spezifischen Behinderungen zu unterstützen, um deren selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und spezielle behinderungsbedingte Bedarfe abzudecken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Fahrtkosten
- Erstausstattung
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und sonstige rechtsfähige, gemeinnützige Verbände auf Landesebene sowie deren angeschlossene Vereinigungen
- Einzelne Träger der genannten Verbände und Vereinigungen
- Dienste müssen sich an Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen im Sinn der UN-BRK richten
- Selbstbestimmte Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft fördern
- Spezielle behinderungsbedingte Bedarfe abdecken, die nicht bereits durch SGB II bis SGB XII abgedeckt sind
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Finanzierungsplan
- Übersichten über die förderfähigen Kräfte
- Konzeption und fachliche Stellungnahme des Spitzenverbands bzw. Landesverbands (bei Erstanträgen)
Beschreibung
Mit dem Zuschussprogramm „Überregionale Offene Behindertenarbeit“ in Bayern werden niedrigschwellige ambulante Hilfen gefördert, die Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention eine selbstbestimmte Lebensführung und umfassende gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Gefördert werden gemeinnützige Verbände und Vereine auf Landesebene sowie deren angeschlossene Träger, deren Einzugsbereich mindestens eine Planungsregion gemäß Landesentwicklungsplan umfasst. Zuschussfähig sind Personalausgaben für Psycholog:innen (bis zu 33.700 €), Fachkräfte (bis zu 24.300 €) und sonstige Fachkräfte (bis zu 18.200 €), Sachmittel (bis zu 7.000 € je Planstelle), Erstausstattung (bis zu 6.000 € je Stelle) sowie Fahrtkosten mit 80 % der Kosten, maximal 3.250 € pro Vollzeit-Fachkraft.
Voraussetzungen sind eine konzeptionelle Einbindung in Spitzen- oder Landesverbände, Qualitätssicherungsmaßnahmen, fachlich geeignetes Personal und bedarfsgerechte Öffnungszeiten, etwa Abendsprechstunden. Die Dienste müssen Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkaufbau übernehmen sowie spezielle behinderungsbedingte Bedarfe abdecken, die nicht durch SGB II bis XII abgedeckt sind. Erstanträge und Anträge auf Stellenerweiterung sind bis zum 31. März, Folgeanträge bis zum 15. November des Vorjahres einzureichen. Die maximale Projektdauer beträgt zwölf Monate. Durch dieses Förderangebot wird die Umsetzung der UN-BRK in Bayern gestärkt und die regionale Versorgungsstruktur der überregionalen Offenen Behindertenarbeit nachhaltig ausgebaut.