Übersetzungszuschüsse – Rilke-Programm
Förderung von Übersetzungs- und Publikationskosten französischsprachiger Werke für Verlage im deutschsprachigen Raum. Zwei Antragsfristen jährlich (24.04.2026 und 24.10.2026).
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Verlagen aus dem deutschsprachigen Raum bei der Übersetzung und Veröffentlichung von Werken französischsprachiger Autor:innen in den Bereichen Belletristik, Sachbuch, Comic sowie Kinder- und Jugendliteratur.
Förderfähige Ausgaben
- Übersetzungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Verlag mit Sitz im deutschsprachigen Raum
- Übersetztes Werk darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht veröffentlicht sein
- Rechte am Originalwerk müssen verhandelt sein
- Vertrag mit Übersetzer:in abgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Checkliste PAP Rilke (vollständig ausgefüllt)
- Ausgeglichener Budgetplan (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Antragsbegründung (max. 1 Seite)
- Übersetzungsprobe (max. 10 Seiten)
- Unterzeichneter Übersetzungsvertrag
- Unterzeichneter Lizenzvertrag
- Kopie des Kontoauszugs mit IBAN und BIC
- Zwei Belegexemplare der französischsprachigen Originalausgabe
Bewertungskriterien
- Qualität und Relevanz des Vorhabens
- Angemessene Vergütung der Übersetzer:innen nach üblichen Tarifen
- Förderung neuer Stimmen der französischsprachigen Literatur
Beschreibung
Das Rilke-Programm fördert Verlage aus dem deutschsprachigen Raum bei der Übersetzung und Veröffentlichung französischsprachiger Werke in den Bereichen Belletristik, Sachbuch, Comic sowie Kinder- und Jugendliteratur. Mit Zuschüssen von bis zu 50 % der reinen Übersetzungskosten unterstützt das Institut français bundesweit kleine und mittlere Unternehmen dabei, literarische Neuentdeckungen aus dem französischen Sprachraum in Deutschland einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Ein Auswahlkomitee der Kulturabteilung der Französischen Botschaft würdigt insbesondere die Qualität, Relevanz und Innovationskraft der Projekte sowie die angemessene Vergütung der Übersetzenden und das Vorantreiben neuer Stimmen der frankophonen Literatur.
Die Antragstellung erfolgt zweimal jährlich zum 24. April und 24. Oktober. Voraussetzung ist, dass das zu übersetzende Werk noch nicht in deutscher Sprache erschienen ist, alle Urheber- und Lizenzrechte geklärt sowie ein Vertrag mit einer Übersetzenden abgeschlossen wurde. Die Einreichung umfasst eine Checkliste (PAP Rilke), einen ausgeglichenen Budgetplan, eine prägnante Projektbegründung (max. 1 Seite), eine Übersetzungsprobe (bis zu 10 Seiten), Verträge (Übersetzung und Lizenz), einen Kontoauszug mit IBAN/BIC sowie zwei Belegexemplare der Originalausgabe. Eine klare Budget- und Zeitplanung erhöht die Erfolgsaussichten. Interessierte Verlage erhalten mit einer sorgfältig aufbereiteten Bewerbung die Chance, ihre Programme durch eine enge deutsch-französische Begegnung literarisch zu bereichern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.