Umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen - Förderdarlehen
Förderdarlehen für umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen in Wien mit Standardanhebung und Schaffung neuer Wohnungen. Anträge ab 01.03.2024 bis auf Weiteres möglich; ergänzende Annuitäten- und laufende Zuschüsse sind verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von umfassenden Sanierungsmaßnahmen an Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen in Wien sowie Standardanhebung von Wohnungen und Errichtung neuer Wohneinheiten durch Zu-, Auf- und Ausbauten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen.
- Der Bestand des Objektes muss mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar sein oder im öffentlichen Interesse liegen.
- Das Gebäude muss ein Wohnhaus sein, d.h. mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche muss nach Sanierung Wohnzwecken dienen und mindestens die Hälfte der Wohnungen muss eine Nutzfläche von mindestens 22 m² und höchstens 150 m² aufweisen.
- Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
- Die Wirtschaftlichkeit der Sanierung in Bezug auf den allgemeinen Bauzustand des Gebäudes, die Baukosten und die zu erwartende Höhe der Mietzinse muss gegeben sein.
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Topographie (Mietzinsliste, Eigentümerliste)
- (erforderliche) Vollmacht(en)
- Pläne
- Bauaufträge
- Kostenvoranschläge
Beschreibung
Die Förderinitiative „Umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen“ der Stadt Wien unterstützt Eigentümer:innen und Bauträger:innen bei der grundlegenden Modernisierung und Erweiterung ihrer Bestandsbauten. Über ein zinsgünstiges Darlehen können Maßnahmen zur Standardanhebung bestehender Wohnungen sowie Zu-, Auf- und Ausbauten zur Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten finanziert werden. Eine Antragstellung ist ab dem 1. März 2024 unbefristet möglich. Neben dem Darlehen stehen ergänzend Annuitäten- und laufende Zuschüsse zur Verfügung, um die verbleibenden Kosten nach Abzug aller Fördergelder abzudecken. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Projekten in Wien, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt und die auf eine langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit der Sanierung abzielen.
Zu den wesentlichen Voraussetzungen zählt die Vereinbarkeit des Objekts mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie die Nutzung zu mindestens 50 % für Wohnzwecke, wobei die Wohnungsgrößen zwischen 22 m² und 150 m² liegen müssen. Vor Beginn der durchgreifenden Maßnahmen ist ein Förderungsantrag einzureichen. Im Rahmen der Vergabe sind jede zweite, sechste, zehnte, vierzehnte usw. sanierte oder neu geschaffene Wohnung der Stadt Wien anzubieten, während die Vermietung während der Förderdauer auf Kostendeckungsbasis erfolgen muss. Eine Eintragung von Pfandrecht und Veräußerungsverbot im Grundbuch zugunsten des Landes Wien ist für etwaige Darlehensbestandteile verpflichtend. Ausgeschlossen sind diplomatische Dienstgebäude oder Objekte exterritorialer Nutzungsrechte. Folgende Unterlagen sind beizulegen: aktueller Grundbuchauszug, Topographie (Mietzins- und Eigentümer:innenliste), erforderliche Vollmachten sowie Pläne, Bauaufträge und Kostenvoranschläge.