Zuschuss

Umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen - Zuschüsse

Zuschüsse der Stadt Wien zur umfassenden Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen inklusive Standardanhebung sowie Neubau durch Zu-, Auf- und Ausbauten. Anträge sind vor Durchführung der Maßnahmen jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.05.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Für die umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen mit Standardanhebung von Wohnungen sowie Errichtung neuer Wohnungen durch Zu-, Auf- und Ausbauten können zusätzlich zum Förderdarlehen Annuitäten- bzw. laufende Zuschüsse und Investitionszuschüsse gewährt werden.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen
  • Bestand des Objektes muss mit Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar sein oder im öffentlichen Interesse liegen
  • Gebäude muss ein Wohnhaus sein: mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche Wohnzwecken dienen und mindestens die Hälfte der Wohnungen Nutzfläche von 22–150 m² aufweisen
  • Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden
  • Wirtschaftlichkeit der Sanierung in Bezug auf Bauzustand, Baukosten und erwartete Mietzinshöhe muss gegeben sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  2. Topographie (Mietzinsliste, Eigentümerliste)
  3. Vollmacht(en) (soweit erforderlich)
  4. Pläne (soweit vorhanden)
  5. Bauaufträge (soweit vorhanden)
  6. Kostenvoranschläge (soweit vorhanden)

Beschreibung

Die Stadt Wien bietet Zuschüsse zur umfassenden Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen inklusive Standardanhebung sowie zur Schaffung neuer Wohnräume durch Zu-, Auf- und Ausbauten an. Dieses kontinuierlich verfügbare Programm (seit 1. Mai 2021 ohne feste Endfrist) richtet sich an Eigentümer:innen von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen, Wohnungseigentümer:innengemeinschaften, Unternehmen, Genossenschaften sowie öffentliche Einrichtungen. Im Mittelpunkt stehen die Themenfelder Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau. Ergänzend zum klassischen Wohnbauförderdarlehen können Annuitäten- und laufende Zuschüsse oder Investitionszuschüsse beantragt werden, um energetische, gestalterische und funktionale Verbesserungen vorzunehmen und den Wohnkomfort nachhaltig zu steigern. Anträge sind jederzeit vor Beginn der geplanten Maßnahmen einzureichen.

Zu den Voraussetzungen zählt, dass die Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt ist, das Objekt mit Bebauungsplan und Flächenwidmung übereinstimmt oder ein öffentliches Interesse erfüllt, und dass nach Sanierung mindestens die Hälfte der Nutzfläche Wohnzwecken dient (Mindestwohnungsgröße 22 bis 150 m²). Neu geschaffene oder bestandsfreie Wohnungen sind zur Vergabe an die Stadt anzubieten, und die Vermietung während der Förderdauer erfolgt nur nach dem Kostendeckungsprinzip. Zudem ist für aufgenommene Darlehen ein Pfandrecht sowie ein Veräußerungsverbot im Grundbuch zu vermerken. Als Benötigte Unterlagen gelten ein aktueller Grundbuchauszug, Topographien (Mietzins- und Eigentümer:innenlisten), erforderliche Vollmachten sowie vorhandene Pläne, Bauaufträge und Kostenvoranschläge. Das entsprechende Antragsformular wird von der Wohnbauförderung der Stadt Wien bereitgestellt und bildet die Basis für die Einreichung.

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