Zuschuss

Umrüstung von Heizungsanlagen in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss

Investitionszuschuss für die Umrüstung von Heizungsanlagen in Mehrwohnungshäusern in Wien. Bis zu 35% der Kosten förderbarer Sanierungsmaßnahmen. Anträge fortlaufend möglich (gültig ab 01.05.2021).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.05.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Förderquote: 35%

Förderziel

Förderung des Neuanschlusses sowie der Umstellung oder Nachrüstung bestehender Heizungsanlagen in Mehrwohnungshäusern auf hocheffiziente, alternative Energiesysteme (emissionsarme biogene Brennstoffe, Heizungswärmepumpensysteme, Fernwärme, Rückbau Gasversorgung) zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO₂-Emissionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Neuanschluss einer Heizungsanlage
  • Kosten für Umstellung oder Nachrüstung auf zentrale Heizungssysteme auf Basis biogener Brennstoffe
  • Kosten für Heizungswärmepumpensysteme
  • Kosten für Fernwärmeanschluss
  • Kosten für Rückbau technischer Anlagen der Gasversorgung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden
  • Objekt muss sich in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand befinden oder in gleicher Bauführung gebracht werden
  • Standort des Objekts in Wien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  2. Topographie (Mietzinsliste, Eigentümerliste)
  3. Vollmacht(en)
  4. Pläne (sofern vorhanden)
  5. Bauaufträge (sofern vorhanden)
  6. Kostenvoranschläge (sofern vorhanden)

Beschreibung

Der Investitionszuschuss „Umrüstung von Heizungsanlagen in Mehrwohnungshäusern“ in Wien fördert die energieeffiziente Modernisierung bestehender Heizungssysteme. Ziel ist der Neuanschluss sowie die Umstellung oder Nachrüstung auf emissionsarme, alternative Energiesysteme wie biogene Brennstoffe, moderne Wärmepumpentechnologien und Fernwärme. Neben dem Rückbau technischer Anlagen der Gasversorgung zielt die Unterstützung auf eine signifikante Reduzierung von CO₂-Emissionen und eine nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz ab. Antragstellende aus dem privaten und gewerblichen Bereich, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen können fortlaufend Fördermittel beantragen und so einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Modernisierung von Wohnungsbauten leisten.

Gefördert werden bis zu 35 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten förderfähiger Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für den Neuanschluss einer Heizungsanlage, die Umrüstung auf zentrale Systeme mit biogenen Brennstoffen, Heizungswärmepumpensysteme, Fernwärmeanschlüsse sowie der Rückbau alter Gasinstallationen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die rechtzeitige Antragstellung vor Beginn der Arbeiten, ein ordnungsgemäßer Erhaltungszustand des Objekts und dessen Standort in Wien. Als Nachweise sind unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, Topographiedaten (Mietzins- und Eigentümer:innenliste), gegebenenfalls Vollmacht(en) sowie vorhandene Pläne, Bauaufträge und Kostenvoranschläge einzureichen. Die Frist gilt seit dem 01.05.2021 unbefristet, sodass Interessierte jederzeit mit der Planung ihrer Heizungsumrüstung beginnen können.

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