Zuschuss

Umrüstung von Heizungsanlagen in Wohnungen - Investitionszuschuss

Investitionszuschuss von 35 % für die Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung von Heizungsanlagen in Wohnungen auf hocheffiziente alternative Energiesysteme in Wien. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.05.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Förderquote: 35%

Förderziel

Förderung für die Errichtung und Umstellung oder Nachrüstung von Heizungsanlagen auf hocheffiziente alternative Energiesysteme wie Fernwärme, Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung oder Einbau zentraler Wärmeversorgungsanlagen mit Fernwärmeanschluss
  • Einbau flächendeckender Etagenheizungen mit alternativen Energiesystemen
  • Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder hocheffiziente alternative Energiesysteme

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eigenleistungen und bloße Materialkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mieterinnen und Mieter von Wohnungen
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen
  • Die zu sanierende Wohnung ist Hauptwohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers (Fernwärmeanschlüsse in Nebenwohnsitzen möglich)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kostenvoranschlag und Rechnung (Rechnungsdatum max. 6 Monate vor Antragstellung)
  2. Zustimmungserklärung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers (bei Mietwohnungen)
  3. Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen (bei Gemeindewohnungen)
  4. Auszug aus dem Grundbuch als Eigentumsnachweis (bei Eigentumswohnungen)

Beschreibung

Das Investitionsprogramm unterstützt die Umrüstung, Errichtung und Nachrüstung von Heizungsanlagen in Wiener Wohnungen auf hocheffiziente, alternative Energiesysteme und gewährt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 35 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten. Gefördert werden Anschlüsse an Fernwärme, Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen oder flächendeckende Etagenheizungen mit alternativen Energieträgern. Anträge können seit dem 1. Mai 2021 jederzeit eingereicht werden, das Fördervolumen ist unbegrenzt. Mieter:innen sowie Eigentümer:innen von Wohnungen in Wien kommen infrage, sofern die sanierte Einheit als Hauptwohnsitz dient (bei Fernwärmeanschlüssen auch Nebenwohnsitze). Eigenleistungen und reine Materialkosten bleiben jedoch unberücksichtigt.

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein aktueller Kostenvoranschlag und eine zugehörige Rechnung, deren Datum nicht älter als sechs Monate sein darf. Bei Mietobjekten ist eine Zustimmungserklärung der Hauseigentümer:innen notwendig, bei Gemeindewohnungen jene von Wiener Wohnen; Eigentümer:innen von Eigentumswohnungen legen einen Grundbuchauszug als Nachweis vor. Ziel des Zuschusses ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Reduktion von CO₂-Emissionen und die Modernisierung des Wohnungsbestands. Für interessierte Privatpersonen bietet dieses Programm eine verlässliche Finanzierungsstütze, um Heizlösungen auf zukunftsfähige, umweltfreundliche Technologien umzustellen. Weitere Details sind über die Wohnbauförderung der Stadt Wien erhältlich.

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