Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER 2014–2020 (VwV LEADER)
Zuschussförderung in Baden-Württemberg für öffentlich oder privat initiierte Projekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien in LEADER-Aktionsgebieten. Anträge werden im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe beim Regionalmanagement der jeweiligen LEADER-Aktionsgruppe gestellt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vorhaben in LEADER-Aktionsgebieten Baden-Württembergs zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien in Bereichen wie ländliche Entwicklung, Infrastruktur, Dorferneuerung, Kultur, Naturschutz und Frauenförderung.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg
- Durchführung im Gebiet einer oder mehrerer LEADER-Aktionsgruppen
- Positiver Beschluss der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe
Beschreibung
Die Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER 2014–2020 in Baden-Württemberg fördert öffentlich wie privat initiierte Vorhaben, die auf Basis regionaler Entwicklungsstrategien in einem der 18 LEADER-Aktionsgebiete realisiert werden. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Frauenförderung, Städtebau & Stadterneuerung sowie Arbeit & Soziales. Ziel ist es, lokale Netzwerke zu stärken, Dorf- und Kulturerneuerungsmaßnahmen voranzutreiben, nachhaltigen Naturschutz zu unterstützen und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im ländlichen Raum zu fördern. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg sowie als Verein, Bürgerstiftung oder GmbH organisierte LEADER-Aktionsgruppen. Die Förderinitiative wird vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg getragen und in den Regierungspräsidien Baden-Württemberg bewilligt.
Die Antragstellung erfolgt fortlaufend im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe beim Regionalmanagement der jeweiligen LEADER-Aktionsgruppe. Voraussetzung ist ein positiver Beschluss des zuständigen Auswahlgremiums und die Durchführung des Vorhabens innerhalb eines oder mehrerer LEADER-Gebiete. Förderbar sind Einzelvorhaben mit Gesamtkosten bis maximal 1 Mio. EUR; die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der jeweiligen Maßnahme. Von der Konzeption über Kooperationsprojekte bis hin zur technischen Umsetzung unterstützt das Programm vielfältige Initiativen zur nachhaltigen Stärkung ländlicher Lebensräume. Durch die enge Begleitung seitens der LEADER-Aktionsgruppen und der Landesverwaltung wird sichergestellt, dass jedes Vorhaben passgenau zur regionalen Entwicklungsstrategie beiträgt und dauerhafte Impulse für die ländliche Region gesetzt werden.