Umsetzung digitaler Masterplan Kultur
Förderung gemeinnütziger Kultureinrichtungen in Schleswig-Holstein bei digitalen Transformationsprojekten mit bis zu 90% Zuschuss (max. 65.000 €). Anträge jährlich bis zum 31. Januar möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteter oder gemeinnütziger kultureller Einrichtungen in Schleswig-Holstein bei der digitalen Transformation durch Entwicklung und Umsetzung digital-analoger Strategien, externe Prozessberatung sowie Ausstattung mit Hard- und Software.
Förderfähige Ausgaben
- Entwicklung und Umsetzung digital-analoger Strategien
- Externe Prozessberatung/-moderation
- Hardware-Ausstattung
- Software-Ausstattung
- Programmierung im Rahmen des Projekts
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige kulturelle Einrichtungen mit Sitz in Schleswig-Holstein und grundsätzliche Förderberechtigung aus dem Kulturhaushalt des Landes
- Vorlage einer formlosen Projektskizze und vorherige Beratung durch Dataport
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projekts
- Weiterentwicklung einer vorhandenen digital-analogen Strategie mit Begründung im Antragsformular
- Ausschluss von Projekten mit überwiegend kommerziellem Interesse
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formlose Projektskizze
- Antragsformular mit Anlagen
- Zeit- und Maßnahmenplan
- Finanzierungsplan
- Unterschriebener Antrag
Beschreibung
Das Programm Umsetzung digitaler Masterplan Kultur fördert gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Kultureinrichtungen in Schleswig-Holstein bei der digitalen Weiterentwicklung. Adressiert werden öffentliche und Bildungseinrichtungen wie Museen, Theater, Archive, Bibliotheken, Kulturzentren, Verbände und Volkshochschulen. Gefördert werden digital-analoge Strategien, die interne Prozesse (Organisationsentwicklung, Kommunikation, agiles Management, Qualifizierung) ebenso umsetzen wie externe Angebote (Marketing, Audience Development, Vermittlungsformate). Mithilfe externer Prozessberatung und passender Hard- sowie Software-Ausstattung lassen sich Arbeitsabläufe optimieren, die Attraktivität der Programme steigern und Besuchszahlen nachhaltig erhöhen. Das Fördervorhaben ist als Zuschuss konzipiert und bedient die Themenfelder Smart Cities & Regionen, Kultur & Medien, Digitalisierung sowie Infrastruktur & Städtebau. Für die Projekte stehen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten zur Verfügung, begrenzt auf 65.000 € pro Vorhaben, mit einer jährlichen Antragsfrist zum 31. Januar.
Zuwendungsvoraussetzung ist der Sitz in Schleswig-Holstein sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit aus dem Kulturhaushalt des Landes. Vor Antragstellung ist eine formlosen Projektskizze einzureichen und eine Beratung durch Dataport zu absolvieren. Darüber hinaus müssen die Gesamtfinanzierung gesichert und eine Weiterentwicklung bestehender digital-analoger Konzepte im Antragsformular begründet werden. Projekte mit überwiegend kommerziellem Charakter sind ausgeschlossen, ebenso Vorhaben unterhalb einer Bagatellgrenze von 15.000 €. Förderfähige Ausgaben umfassen die Entwicklung und Umsetzung digital-analoger Strategien, externe Prozessmoderation, Hard- und Softwareanschaffungen sowie projektbezogene Programmierungen. Als Antragsunterlagen sind neben der Skizze ein ausgefülltes Formular mit Anlagen, ein Zeit- und Maßnahmenplan, ein Finanzierungsplan sowie der unterschriebene Antrag einzureichen, um eine Zuwendung zu erhalten.
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