Umsetzung.F&E
Förderung technologischer Innovationen in Kärnten mit Fokus auf grüne, digitale und resiliente Lösungen. Anträge vom 28.07.2025 bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit Umsetzung.F&E unterstützt der KWF Unternehmen aller Größen bei thematisch offenen F&E- sowie Innovations-Projekten. Der Fokus liegt dabei auf grünen, digitalen und resilienten Lösungen, um qualitatives und ressourcenschonendes Wachstum sicherzustellen. Kooperationen zwischen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen sind erwünscht und werden aktiv vom KWF unterstützt.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Unternehmerlohn
- Gemeinkostenpauschale
- Sach- und Materialkosten
- Investitionen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz in Kärnten
- Projekt muss signifikant in Kärnten realisiert werden oder Vorteile für Kärnten erwarten lassen
- Antrag ist vor Projektbeginn einzureichen
- Einhaltung der EU-Beihilferegeln
- Themenoffene F&E- und Innovationsvorhaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Projektskizze
- Ergebnisbericht
- Förderungsabrechnung
- Berechnung Personalkosten und Unternehmerlohn
Bewertungskriterien
- Technische Herausforderung/Innovationsgrad
- Marktpotenzial
- Umsetzungskompetenz
Beschreibung
Umsetzung.F&E fördert technologisch anspruchsvolle Innovationsvorhaben in Kärnten, die grüne, digitale und resiliente Lösungen zum Ziel haben. Das Programm unterstützt Unternehmen aller Größenordnungen bei thematisch offenen Forschungs-, Entwicklungs- sowie Innovationsprojekten und strebt qualitatives, ressourcenschonendes Wachstum an. Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen werden aktiv gefördert und mit einem Kooperationsbonus honoriert. Die Jury bewertet die Projekte nach technischem Innovationsgrad, Marktpotenzial und Umsetzungskompetenz und legt in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße eine Förderquote zwischen 15 % und 60 % der förderbaren Netto-Kosten fest. Zusätzliche Mittel aus nationalen oder EU-Programmen können unter Wahrung der EU-Beihilfegrenzen kombiniert werden.
Gefördert werden Projektkosten bis zu 300 000 € netto innerhalb einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten, sofern ein signifikanter Anteil in Kärnten realisiert wird oder ein regionaler Nutzen entsteht. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, pauschalisierten Unternehmerlohn, Gemeinkostenpauschale, Sach- und Materialaufwand, Investitionen sowie externe Dienstleistungen. Nicht förderfähig sind alle im Kostenleitfaden definierten Ausnahmen. Die Antragsfrist läuft vom 28. Juli 2025 bis 31. Dezember 2026, wobei der Antrag vor Projektbeginn elektronisch beim Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds einzureichen ist. Benötigt werden Projektskizze, detaillierte Projektbeschreibung, Ergebnisbericht, Rechnungserläuterung sowie Berechnung von Personal- und Unternehmer:innenlohn. Ziel des Förderprogramms ist es, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Kärnten zu steigern, neue Wertschöpfungsketten zu erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft langfristig zu sichern.