Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion gemäß UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen. Zuschüsse bis zu 100 % möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Belange behinderter Menschen, Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit und Förderung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Sensibilisierungsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit
- Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Sachsen
- Institutionell geförderte Kultureinrichtungen können keine Anträge mehr stellen
- Vorhaben muss mit dem Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang stehen
- Integrativen Ansatz muss durch einen inklusiven Ansatz ersetzt werden
- Projekt muss zeitlich, finanziell und thematisch abgegrenzt sein
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Beschreibung
Das Programm Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion) fördert in Sachsen gezielte Aktivitäten, die der Realisierung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen. Öffentliche und landesfinanzierte Forschungseinrichtungen können kontinuierlich Zuschüsse erhalten, um Sensibilisierungsmaßnahmen für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu etablieren, kommunikative Barrieren abzubauen und eine umfassende Teilhabe zu ermöglichen. Mit einer Förderquote von bis zu 100 % werden Ausgaben für Bewusstseinsbildung, barrierefreie Informationsangebote und inklusive Teilhabeprojekte finanziell abgesichert. Die Förderbereiche erstrecken sich über Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales und zielen darauf ab, Inklusion in Sachsen nachhaltig voranzutreiben.
Gefördert werden Initiativen, die strikt im Einklang mit dem Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention stehen und einen integrativen Ansatz konsequent in einen inklusiven Ansatz überführen. Projekte müssen klar zeitlich, finanziell und thematisch abgegrenzt sein und den tatsächlichen Förderbedarf nachweisen. Antragsberechtigt sind ausschließlich landesfinanzierte Forschungseinrichtungen sowie weitere öffentliche Träger im Freistaat, nicht jedoch institutionell geförderte Kultureinrichtungen. Förderfähige Kosten umfassen insbesondere Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit in der Kommunikation, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zur Stärkung der Teilhabe. Die Vergabe erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.