Zuschuss

Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2015–2022/25

Zuschüsse für Projekte in AktivRegionen Schleswig-Holstein zur Umsetzung genehmigter integrierter Entwicklungsstrategien. Schwerpunkt: Klimawandel & Energie, nachhaltige Daseinsvorsorge, Wachstum & Innovation und Bildung. Anträge sind jederzeit vor Vorhabensbeginn möglich.

Infrastruktur Regionalförderung Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: bis zu 90%

Förderziel

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Umsetzung verwaltungsbehördlich genehmigter integrierter Entwicklungsstrategien (AktivRegionen) im Rahmen des LEADER-Programms. Gefördert werden Projekte zur Umsetzung der Entwicklungsstrategien, gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen sowie laufende Kosten und Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in den lokalen Aktionsgruppen.

Förderfähige Ausgaben

  • Projekte der integrierten Entwicklungsstrategien
  • Kooperationsprojekte (gebietsübergreifend und transnational)
  • Laufende Kosten der lokalen Aktionsgruppe
  • Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Wirkungsbereich innerhalb der Gebietskulisse einer lokalen Aktionsgruppe in Schleswig-Holstein
  • Genehmigte integrierte Entwicklungsstrategie durch die Verwaltungsbehörde
  • Positiver Projektauswahl-Beschluss durch das Entscheidungsgremium der lokalen Aktionsgruppe
  • Finanzieller Eigenanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Beschreibung

Das Programm unterstützt in Schleswig-Holstein verankerte lokale Aktionsgruppen (AktivRegionen) bei der Umsetzung verwaltungsbehördlich genehmigter integrierter Entwicklungsstrategien. Gefördert werden Projekte, die den Klimawandel und Energieeffizienz vorantreiben, die nachhaltige Daseinsvorsorge stärken, Wachstum und Innovation anregen sowie Bildungsinitiativen fördern. Zuschüsse können für konkrete Vorhaben innerhalb der Entwicklungsstrategien, für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen, für laufende Kosten der lokalen Aktionsgruppen sowie für Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung beantragt werden. Mit einer Förderquote von bis zu 90 Prozent bietet das Programm einen umfassenden finanziellen Rahmen, um ländliche Räume zukunftsfähig zu gestalten und die Lebensqualität in den Regionen zu erhöhen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich innerhalb der Gebietskulisse einer AktivRegion in Schleswig-Holstein haben. Voraussetzung für eine Zuwendung ist eine von der Verwaltungsbehörde genehmigte integrierte Entwicklungsstrategie sowie ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der lokalen Aktionsgruppe. Ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben muss nachgewiesen werden. Einreichung und Prüfung von Förderanträgen erfolgen fortlaufend vor Vorhabensbeginn, wodurch eine flexible Projektplanung ermöglicht wird.

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