Zuschuss

Umsetzung von Maßnahmen und Einzelprojekten im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen 2020 bis 2025 (ÖAP)

Förderung von Projekten im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen 2020-2025 für ökologischen Landbau, Wissenstransfer, Vermarktung und Innovation. Anträge über das Regierungspräsidium Gießen laufend möglich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Bildung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen

Förderziel

Unterstützung von Vorhaben, die Bestandteil des Ökoaktionsplans Hessen 2020-2025 sind oder der Weiterentwicklung und Verbreitung des ökologischen Landbaus, weiterer nachhaltiger Formen der Landwirtschaft sowie der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte in Hessen dienen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Investitionen
  • Projektbezogene Ausgaben

Antragsberechtigt

  • Genossenschaften
  • Existenzgründer/innen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz des Unternehmens in Hessen
  • Vorhaben im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen 2020-2025
  • Einhalten von Zweckbindungsfristen
  • Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Teilnahmeantrag

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Regionaler Mehrwert
  • Innovationsgehalt

Beschreibung

Der Ökoaktionsplan Hessen 2020–2025 setzt konsequent auf die Förderung ökologischer Produktion und regionaler Wertschöpfung. Landwirtschaftliche Betriebe, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen können kontinuierlich Zuschüsse für Einzelprojekte beantragen. Gefördert werden Maßnahmen zum ökologischen Landbau, Wissenstransfer, Investitionen in Demoprojekte, Innovationen sowie die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte. Voraussetzung ist der Sitz im Fördergebiet Hessen, die Einhaltung von Zweckbindungsfristen und Antragstellung vor Projektbeginn. Personal­kosten, Sach­ausgaben und Investitionen gelten als förderfähig. Bewertet werden Projekte insbesondere nach Nachhaltigkeits­aspekten, regionalem Mehrwert und Innovationsgehalt. Zustimmung erfolgt projektbezogen durch das Regierungspräsidium Gießen in Teilprogrammen wie Umstellungsprämie oder Ökomodellregionen. Förderbeträge sind je nach Maßnahme gestaffelt, zum Beispiel bis zu 3.000 € Prämie für Biosiegel-Teilnahme und bis zu 100.000 € für Demonstrationsvorhaben.

Das Land Hessen strebt damit eine nachhaltige Regionalentwicklung und Klimaschutz an, stärkt ökologische Produktionsweisen und trägt zur Artenvielfalt bei. Interessierte Kooperationsnetzwerke, landwirtschaftliche Genossenschaften und Existenzgründer:innen profitieren von flexiblen Investitionszuschüssen und Marketingunterstützung. Begleitende Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen sichern effektiven Wissenstransfer. Die kontinuierliche Antragstellung ermöglicht eine passgenaue Programmumsetzung – von der Umstellung auf Bioanbau über Ausbildung, Fortbildung und Forschung bis zur regionalen Absatzförderung. Die Maßnahme fördert die Entwicklung stabiler, zukunftsfähiger Wertschöpfungsketten „aus Hessen für Hessen“ und wirkt als Impulsgeber für Innovationen in klimaschonender Landwirtschaft und Umwelt­schutz.

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