Umweltbildung, -erziehung und -information und umweltbezogene Projekte
Fördert Projekte und Veranstaltungen zur Erhöhung der Umweltsensibilität und zum Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Um die Umweltsensibilität der Bürger zu erhöhen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern Projekte und Veranstaltungen, die der Umweltbildung, -erziehung, der Wissens- und Informationsvermittlung, dem Wissensaustausch, der Förderung von Umweltbewusstsein sowie der Beratung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über Umweltbelange einschließlich einer umweltschonenden Energieerzeugung dienen.
Förderfähige Ausgaben
- Beschaffung von erforderlichen Materialien
- Ausgaben an Dritte zur Schaffung einer umweltrelevanten, funktionsgerechten, kommunikativen und technischen Infrastruktur inklusive Erstausstattung
- Projektbezogene Mieten, Pachten, Versicherungen
- Personengebundene Ausgaben wie Honorare, Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder
- Sachliche Verwaltungsausgaben
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten der Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Vereine
- Antragsberechtigt sind Verbände
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt gemeinnützige Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern bei der Umsetzung innovativer Projekte im Bereich Umweltbildung, -erziehung und -information. Ziel ist es, das Umweltbewusstsein der Bürger:innen zu stärken und durch vielfältige Veranstaltungen sowie den gezielten Austausch von Wissen nachhaltige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen zu fördern. Projekte, die Themen wie eine umweltschonende Energieerzeugung, Informationsvermittlung oder künstlerische Ansätze zur Weitergabe von Umweltinformationen beinhalten, können von diesem Zuschuss profitieren. Dabei legt das Förderprogramm besonderen Wert auf eine fundierte Beratung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit zu umweltrelevanten Fragestellungen, um die Umweltsensibilität in der Bevölkerung weiter zu erhöhen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken kann. Zu den unterstützten Kosten zählen unter anderem die Beschaffung von erforderlichen Materialien, projektbezogene Mieten, Pachten und Versicherungen sowie honorarbasisbezogene Ausgaben für Referent:innen, Berater:innen oder Reisekosten. Weiterhin können sachliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für künstlerische Darstellungen und Medienprodukte zur Umweltinformation sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Ausstellungen eingereicht werden. Personalkosten der Zuwendungsempfänger:innen werden dabei nicht berücksichtigt. Diese finanzielle Unterstützung bietet eine solide Basis, um funktionsgerechte und kommunikative Infrastrukturen sowie Erstausstattungen zu schaffen, die der Umweltbildung und -erziehung dienen und langfristig nachhaltige Effekte bewirken.
Vereine und Verbände, die im Bereich Umweltbildung und -erziehung aktiv sind, finden in diesem Programm eine attraktive Möglichkeit, ihre Projekte gezielt auszubauen und in der Region Mecklenburg-Vorpommern zu verankern. Die Antragstellung erfolgt jeweils bis zum 1. Februar vor Beginn der geplanten Maßnahme, was den Organisationen Planungssicherheit und ausreichend Vorlaufzeit bietet. Durch die Förderung unterstützt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie innovative Ansätze zur Förderung des Umweltbewusstseins. Das Programm stellt somit ein wertvolles Instrument dar, um Bürger:innen aktiv in den Umweltschutz einzubeziehen und nachhaltige Bildungsangebote zu realisieren.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.