Umweltförderung - Brachflächen
Förderung von Untersuchungen und Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen in Wien. Anträge können ab 01.01.2025 bis auf Weiteres eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck dieses Programms ist die Förderung von Untersuchungen und Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes zur dauerhaften Verbesserung des Umweltzustandes, Minimierung kontaminationsbedingter Nutzungseinschränkungen und Wiedereingliederung brachliegender Flächen in den Wirtschaftskreislauf.
Förderfähige Ausgaben
- Erkundungsmaßnahmen
- Herstellungsmaßnahmen
- Durchführungsmaßnahmen
- Laufende Maßnahmen (Betriebskosten, Instandhaltung)
- Abgeltungen für Nutzungseinschränkungen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen für nach 1. Juli 1989 entstandene Kontaminationen
- Beratungsleistungen ohne direkten technischen Zusammenhang
- Öffentlichkeitsarbeit
- Versicherungsprämien
- Gerichts-, Rechtsanwalts- und Notariatsgebühren
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Altstandort oder Altablagerung gemäß §18 Abs.4 ALSAG auf altlasten.gv.at veröffentlicht
- Antragstellung vor Beginn der Untersuchungen bzw. Maßnahmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Variantenuntersuchung
- Maßnahmenbeschreibung
- Kostenschätzung
- Finanzierungskonzept
- Nachweis der Eigentümerzustimmung
- Formblätter der Abwicklungsstelle
Bewertungskriterien
- Erreichung des Umweltverbesserungsziels
- Wirtschaftlichkeit und Kosten-Nutzen-Verhältnis
- Stand der Technik
- Risiko für Mensch und Umwelt
Beschreibung
Als Teil der Umweltförderung in den Bereichen Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz sowie Energieeffizienz unterstützt das Programm Untersuchungen und Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen im Bundesland Wien. Es verfolgt das Ziel, den Umweltzustand dauerhaft zu verbessern, kontaminationsbedingte Nutzungseinschränkungen zu minimieren und brachliegende Flächen durch Wiedereingliederung in den Wirtschaftskreislauf zu aktivieren. Gefördert werden Vorleistungen wie Erkundungsmaßnahmen, Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen, laufende Betriebskosten, Abgeltungen sowie Wiederherstellungs- und Beweissicherungsmaßnahmen. Die Zuschüsse decken zwischen 50 % und 75 % der förderfähigen Ausgaben ab, bis zu einer Höchstsumme von 300 000 € pro Projekt. Die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate. Die Einreichung von Anträgen ist ab 01.01.2025 möglich und erfolgt bis auf Weiteres ohne festes Fristende.
Förderberechtigt sind private und öffentliche Akteur:innen wie Eigentümer:innen und Verfügungsberechtigte von Liegenschaften mit ausgewiesenen Altstandorten oder Altablagerungen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände, Bundesländer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Voraussetzung für eine Förderung ist die Veröffentlichung des Altstandorts oder der Altablagerung gemäß § 18 Abs. 4 ALSAG auf altlasten.gv.at sowie die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn. Nicht förderfähig sind Kontaminationen nach dem 01.07.1989, reine Beratungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Versicherungsprämien, Gerichts- und Notargebühren, Verwaltungsabgaben und Steuern. Die Bewertung erfolgt anhand ökologischer Verbesserungsziele, Wirtschaftlichkeit, Stand der Technik und Risikominimierung. Zur Antragstellung werden eine Variantenuntersuchung, Maßnahmenbeschreibung, Kostenschätzung, Finanzierungskonzept, Nachweis der Eigentümerzustimmung und die Formblätter der Abwicklungsstelle benötigt. Der Auswahlprozess berücksichtigt Erreichung des Umweltverbesserungsziels, Wirtschaftlichkeit und Kosten-Nutzen-Verhältnis, Stand der Technik sowie das Risiko für Mensch und Umwelt.
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