Umweltförderung - Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten
Die Stadt Graz fördert die nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten zur Steigerung der Energieeffizienz in Wohnräumen. Förderhöhe bis 20 €/m², max. 50 % der anrechenbaren Kosten, maximal 3.000 €. Antragstellung von 01.01.2025 bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Raumwärme durch nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachträgliche Wärmedämmung und Rechnung nicht älter als 12 Monate
- U-Wert ≤ 0,16 W/m²K bzw. Mindestdämmstoffstärke 25 cm
- Datum der Baueinreichung des Gebäudes vor dem 01.01.2000
- Räume unter der Geschossdecke dienen der ständigen Wohnnutzung oder nicht-betrieblichen Nutzung
- Deckenaufbau entspricht allen gesetzlichen Bestimmungen und Normen (insbesondere Brandschutz)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege
- Nachweis über Datum der Baueinreichung
- Bestätigung über das gedämmte Flächenausmaß
- Bestätigung der ausführenden Fachfirma
- Fotodokumentation
Beschreibung
Die Umweltförderung der Stadt Graz gewährt im Bundesland Steiermark einen Zuschuss zur nachträglichen Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten. Dieses Förderprogramm in den Themenfeldern Energieeffizienz & Erneuerbare Energien und Energieeffizienz & Klimaschutz richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sowie an Wohnungseigentümer:innen, Eigentümer:innen von Altbauten, Hauptmieter:innen, Wohnbauträger, gemeinnützige Einrichtungen und Vereine sowie Hausgemeinschaften mit mindestens zwei Hauptwohnsitzen. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der Energieeffizienz in Wohnräumen durch verbesserte Wärmedämmung. Die Förderung übernimmt bis zu 20 Euro pro Quadratmeter gedämmter Fläche, maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten und bis zu 3.000 Euro Gesamtsumme. Der kostenfreie Antrag kann zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2026 elektronisch eingereicht werden.
Voraussetzung für die Zuwendung ist eine nachträgliche Wärmedämmung mit einem U-Wert von höchstens 0,16 W/m²K oder einer Mindestdämmstoffstärke von 25 cm, ein Baueinreichdatum vor dem 1. Januar 2000 sowie der Nachweis, dass die darunterliegenden Räume einer ständigen Wohn- oder nicht-betrieblichen Nutzung dienen. Deckenaufbau und Brandschutz müssen sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Hausgemeinschaften werden berücksichtigt, sofern sie aus mindestens zwei eigenständigen Haushalten bestehen. Dem Antrag sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, detaillierte Rechnungsbelege, Nachweis über das Baueinreichdatum, Bestätigung über das gedämmte Flächenausmaß, eine Fachfirmenbestätigung und eine Fotodokumentation beizufügen.